Der Bund unterstützt die Kantone in Bezug auf ihre Leistungen im Bereich der Berufsbildung. Berechnet wird diese Unterstützung zur Hauptsache auf der Grundlage der Anzahl Personen in der beruflichen Grundbildung im jeweiligen Kanton (vgl. Art. 53 Berufsbildungsgesetz BBG). Travail.Suisse stellt sich die Frage, ob angesichts der zunehmenden Bedeutung anderer Bereiche der Berufsbildung – zum Beispiel der berufsorientierten Weiterbildung – die Bemessungsgrundlage für die Zuteilung der Finanzen an die Kantone noch die richtige ist.