Archiv der Kategorie: HFKG

Mit 100 Millionen ist nur ein kleiner Teil des Problems gelöst

Im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020 wurde beschlossen, ein Spezialprogramm für Humanmedizin zu starten. Mit 100 Millionen Franken soll die Anzahl der Studienabgängerinnen und Studienabgänger von 860 im Jahre 2014 auf 1350 im Jahre 2025 steigen. Dabei ist man insbesondere daran interessiert, mehr Ärzte und Ärztinnen für die medizinische Grundversorgung zu gewinnen. Das wird allerdings nur gelingen, wenn die verschiedenen Akteure in diesem Bereich dieses Ziel bewusst ins Auge fassen und zu seinen Gunsten Entscheidungen treffen.

Den ganzen Artikel

Hausärzte gewinnen, aber wie?

Die Schweiz braucht mehr Ärzte, insbesondere Hausärzte. Der Bund will deshalb in den Aufbau neuer Studienplätze investieren. 100 Millionen möchte er dazu zur Verfügung stellen. Es sollen dabei jene Studienorte den Zuschlag erhalten, welche bestrebt sind, die Anzahl der Hausärzte und Hausärztinnen zu erhöhen. Welche Massnahmen sind aber dazu geeignet, mehr junge Ärzte und Ärztinnen für den Hausarztberuf zu gewinnen? Ein Blick auf zwei Studien.

Den ganzen Artikel lesen

Nachwuchsförderung zukünftiges Schlüsselelement für das Profil der Fachhochschulen

Die wissenschaftliche Nachwuchsförderung ist das Schlüsselelement für die Zukunft der Fachhochschulen. Von ihrem Gelingen hängt ihre längerfristige Profilbildung ab. Entsprechend ist sie auch ein wichtiger Teil der BFI-Botschaft. Nach dem bundesrätlichen Vorschlag soll diese prioritär gefördert werden. Aus Sicht von Travail.Suisse ist dem Problem der Nachwuchsförderung allerdings nicht einfach beizukommen. Verschiedene Hürden erschweren eine einfache Lösung.

Den ganzen Artikel lesen

Ärztliche Grundversorgerinnen und Grundversorger gesucht

Es braucht mehr Ärzte. Der Bund will deshalb in den Aufbau neuer Studienplätze investieren. Gegen 100 Millionen möchte er dazu zur Verfügung stellen. Die Hochschulen können sich um die Bundesgelder bewerben. Wer wird das Rennen machen? Für Travail.Suisse ist wichtig, dass jene Studienorte den Zuschlag erhalten, welche bestrebt sind, die Anzahl der ärztlichen Grundversorgerinnen und Grundversorger zu erhöhen.

Ganzer Artikel lesen

Hochschulweiterbildung: Der Rahmen ist jetzt zu schaffen!

Am 1. Januar 2017 tritt das erste eidgenössische Weiterbildungsgesetz WeBiG in Kraft. Sein Zweck ist es, die Weiterbildung im Bildungsraum Schweiz zu stärken (vgl. Art. 1.1 WeBiG). Die Hochschulen haben sich im Gesetzgebungsprozess dafür eingesetzt, dass sie die Umsetzung der Grundsätze des WeBiG in ihrer Zuständigkeit behalten (vgl. Art. 2.2 WeBiG). Nun ist es aus Sicht von Travail.Suisse an der Zeit, diese Aufgabe raschmöglichst an die Hand zu nehmen.

Ganzer Artikel lesen

Medizinische Grundversorgung sicherstellen: Es braucht mehr als nur mehr Ärzte

Die Debatte um die Ausbildung von mehr Ärzten ist voll im Gang. Endlich! Mit dem Sonderprogramm des Bundes, das 100 Millionen Franken für mehr Studienplätze in der Humanmedizin zur Verfügung stellen will, wurde diese notwendige Diskussion angestossen. Eine wichtige Rolle bei den bevorstehenden Entscheidungen wird der ständige Ausschuss für Fragen der Hochschulmedizin haben (vgl. Art. 15.1a HFKG). Er wird die Vorabklärungen in Bezug auf Effizienz, Effektivität und die Nachhaltigkeit der eingegeben Projekte der Hochschulen machen.

Travail.Suisse unterstützt diesen geplanten Prozess und die beabsichtigten finanziellen Aufwendungen. Trotzdem möchten wir auf vier Punkte hinweisen, die uns wichtig sind und in der Gefahr stehen, in der hitzigen Debatte vergessen zu werden:

1. Die Schweiz braucht nicht einfach mehr selbstausgebildete Ärzte, sondern mehr Hausärzte und Hausärztinnen, um die medizinische Grundversorgung sicherstellen zu können. Bei der Auswahl der Projekte ist dies zu berücksichtigen. Die Projekte sollten zeigen, was sie unternehmen, um dieses Ziel besser erreichen zu können.

2. Um die medizinische Grundversorgung auch in Zukunft garantieren zu können, ist zwar das Ziel anzustreben, gegen 400 (Haus-)Ärzte pro Jahr mehr in der Schweiz auszubilden. Aber es sind auch andere Massnahmen anzupacken, wie sie in einem Bericht des Bundesrates ausformuliert wurden . Die Frage stellt sich: Braucht es für die eine oder andere Massnahme allenfalls auch eine Anschubfinanzierung durch den Bund?

3. Das Problem des Ärztemangels kann nur entschärft werden, indem das Potenzial der verschiedenen Gesundheitsberufe optimal ausgenutzt wird. Die Zahl plus 400 (Haus-)Ärzte funktioniert nur, wenn die Leistungen, welche nicht zwingend durch sie erbracht werden müssen, durch andere Gesundheitsberufe übernommen werden. Die Entscheidungen diesbezüglich sind daher parallel zum Aufbau von mehr Studienplätzen für (Haus-)Ärzte vorwärtszutreiben. Die Fragen, die sich hier aufdrängen, lauten: Welcher Auf- und Ausbau ist allenfalls nötig bei den verschiedenen Gesundheitsberufen? Welche Bildungsanbieter übernehmen diesbezüglich den Lead? Wer trägt die allfälligen Investitionskosten?

4. Die gemachten Überlegungen zeigen, dass das Problem der medizinischen Grundversorgung nicht allein durch die universitäre Humanmedizin gelöst werden kann. Die anderen Bildungsbereiche (Fachhochschulen, Höhere Fachschulen) sind daher mit ihrem Knowhow auch in die Diskussionen einzubinden.

Hochschulen: Mitwirkung in Bezug auf die strategischen Prozesse nötig

Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, hat am Kongress vom 12. September 2015 auch hochschulspezifische Forderungen verabschiedet. Eine betrifft die Mitwirkungsrechte der Dozierenden, eine andere das Problem der Veradministrierung der Hochschulen.

Durch das Inkrafttreten des Hochschulförderungs- und –koordinationsgesetzes HFKG besteht Raum für Reformen im Hochschulbereich. Durch die institutionelle Akkreditierung, welche angemessene Mitwirkungsrechte für die Hochschulangehörigen verlangt (Art. 30.1a.4 HFKG), ist an jeder Hochschule die Frage nach den „angemessenen“ Mitwirkungsrechten (neu) gestellt. Die Studierenden haben es vorgemacht, wie die Mitwirkungsstandards für sie aussehen sollten . Ähnliches muss aus Sicht von Travail.Suisse auch im Hinblick auf die Dozierenden erarbeitet werden. Die Dozierenden brauchen Mitwirkungsrechte, die ihrer Bedeutung entsprechen. Die Lehrenden und Forschenden sind nicht einfach nur Angestellte. Ihre Arbeit bildet den Inhalt und den Kern der Hochschulen. Das ist zwar allen bewusst, schlägt sich aber nicht an allen Hochschulen in den Mitwirkungsrechten nieder. Die Mitwirkung sollte die Partizipation über alle Geschäfte auf allen Führungsebenen garantieren und den Dozierenden die Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen, „die ihnen ein unabhängiges Funktionieren ermöglichen“ . Mitwirkung, die sich auf die operative Ebene von Instituten oder Studiengängen be-schränkt, kann nicht als Mitwirkung im eigentlichen Sinn angesehen werden. Diese ist zwar wichtig. Mitwirkung im eigentlichen Sinn beginnt erst dort, wo die Dozierenden in den strategischen Prozessen in den relevanten Mitwirkungsgebieten voll als Partner akzeptiert werden . Hier sind aus Sicht von Travail.Suisse insbesondere bei den Fachhochschulen noch grosse Fortschritte zu erzielen.

Das Problem der Veradministrierung der Hochschulen

Eine Frage, die mit den Dozierenden auf strategischer Ebene unbedingt diskutiert werden muss, ist die Administration an Hochschulen. Ist alles nötig, was heute gemacht wird? Besteht nicht die Gefahr einer Veradministrierung, die der Lehre und der Forschung unnötig Finanzen entzieht? Travail.Suisse weiss, dass die „Veradministrierung“ ein dorniges Thema ist. Schon vor Jahren versuchten wir einmal, Licht ins Dunkel in Bezug auf den Vorwurf der Veradministrierung der Hochschulen zu bringen. Wir sind aber – was einige freuen wird – an der Autonomie der Hochschulen gescheitert. Leider ist aber der Vorwurf seit damals nicht verklungen. Im Gegenteil. Der Spardruck auf die Lehrenden und Forschenden steht oft im Gegensatz zum Ausbau auf Seiten der Administration. Und da dies nicht offen im Rahmen der erwarteten strategischen Mitwirkung zusammen mit den Dozierenden diskutiert wird, bleibt der Vorwurf der Veradministrierung als demotivierende Grösse auf Seiten der Lehrenden und Forschenden bestehen. Ein guter Grund, etwas dagegen zu unternehmen!

Mitwirkung an Hochschulen: Unabdingbar für die Qualitätskultur

Die Akkreditierungsrichtlinien für den Hochschulbereich sind verabschiedet. Der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz hat sie an seiner letzten Sitzung von 28. Mai 2015 genehmigt . Die Richtlinien schliessen die Mitwirkung der Lehrkräfte mit ein. Vor allem an den Fachhochschulen wird nach Meinung von Travail.Suisse die Frage der Mitwirkungsrechte der Lehrkräfte, aber auch der anderen repräsentativen Gruppen (Studierende, Mittelbau, Verwaltungspersonal) noch intensiv diskutiert werden müssen.

Wer eine Hochschule als Unternehmen, Lehrkräfte als blosse Angestellte und Studierende als reine Kunden versteht, wird Mühe bei der Umsetzung der Akkreditierungsrichtlinien für den Hochschulbereich haben. Denn diese fordern die Mitwirkung aller Hochschulangehörigen.

Mitwirkung auch in strategischen Fragen

Dabei geht es bei der Mitwirkung nicht primär um Veloständer oder Parkplätze und nicht nur um opera-tive Geschäfte, sondern im Gegenteil um strategische Entscheidungen. Die Akkreditierungsrichtlinien sehen vor, dass alle repräsentativen Gruppen „für die Entwicklung des Qualitätssicherungssystems und dessen Umsetzung …auf allen Ebenen… einbezogen“ werden . Den repräsentativen Gruppen sind dazu angemessene Mitwirkungsrechte zuzugestehen . Und es sind ihnen über das Qualitätssicherungssystem Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen, „die ihnen ein unabhängiges Funktionieren ermöglichen“ .
Der Fachhochschuldozierendenverband FH-CH schlägt in einem Positionspapier im Hinblick auf die Gruppe der Lehrkräfte vor, dass für die Unabhängigkeit und für die repräsentative Vertretung mindes-tens 20 Stellenprozente pro 100 Mitarbeitende nötig sind. Ohne dieses Minimum ist eine konsolidierte und relevante Meinungsbildung unter den Lehrkräften und eine gewissenhafte Vertretung der Lehrkräfte nicht möglich .

Best practice gesucht

Aus Sicht von Travail.Suisse ist die Mitwirkung ein unabdingbarer Teil der Qualitätskultur an einer Hochschule. Die Mitwirkung schafft Akzeptanz und Effizienz und muss daher, wo diese noch mangelhaft ist, optimiert werden. Die Qualität muss dabei von innen heraus gemeinsam entwickelt werden. Von diesem Geist sind die Akkreditierungsrichtlinien erfüllt . In der gegenwärtigen Phase scheint es sinnvoll zu sein, die Frage der Mitwirkungsrechte an einer Hochschule in einer unabhängigen Studie aufzuarbeiten und best-practice-Modelle zu eruieren. Damit könnte eine Diskussion in Gang gesetzt werden, welche die Qualitätskultur an den Hochschulen stärkt.

Menschen mit Behinderungen: Der Chancengleichheit eine Chance eröffnen

Personen mit Behinderungen und den notwendigen Kompetenzen haben wie alle anderen auch das Recht, an einer Hochschule zu studieren. Das Recht allein genügt jedoch nicht. Es müssen auch die Voraussetzungen auf Seite der Hochschulen vorhanden sein, um dieses Recht umsetzbar zu machen. Gemäss Wissen von Travail.Suisse bestehen gegenwärtig keine gesamtschweizerischen Studien, die über die „Zugänglichkeit der Hochschulen“ Auskunft geben. Es wäre aber aufgrund der Gesetzeslage angezeigt, sich mit dieser Frage vertieft auseinanderzusetzen. Vor allem eine gesamtschweizerische Regelung im Zusammenhang mit der Gewährung eines Nachteilsausgleichs bei Prüfungen wäre ein Schritt in die richtige Richtung.

Bei der Vernehmlassungsvorlage der Akkreditierungsrichtlinien für die Hochschulen gehörte zu den Qualitätsstandards auch die Integration von Menschen mit Behinderungen. Dieser Standard bezog sich dabei sowohl auf Studierenden wie auch die Mitarbeitenden. In den vom Hochschulrat verabschiedeten Standards fehlt nun der Hinweis auf diese Personengruppe. Das heisst allerdings nicht, dass die Hochschulen sie nicht zu berücksichtigen haben. Im Gegenteil. Die Bundesverfassung, das Behindertengleichstellungsgesetz (BeHiG) wie auch die UNO Behindertenrechtskonvention (UNO BRK) verlangen von der Bildungswelt Anstrengungen zugunsten von Personen mit Behinderungen.
Die UNO BRK, die am 15. Mai 2014 in der Schweiz in Kraft getreten ist, beschreibt das so:
„Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden.“

Projekte zugunsten von Menschen mit Behinderungen

Gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HFKG besteht die Möglichkeit, projektge-bundene Beiträge zugunsten der Förderung der Chancengleichheit auszurichten . Aus Sicht von Travail.Suisse wäre es angezeigt, ein gesamtschweizerisches Projekt zur Förderung zur Integration von Menschen mit einer Behinderung zu starten und die Chancengleichheit für diese Personengruppe zu erhöhen. Ziele eines solchen Projektes könnten zum Beispiel sein,
• eine gesamtschweizerische Regelung im Zusammenhang mit der Gewährung eines Nachteilsausgleichs bei Prüfungen
• eine auf das Thema „Menschen mit  Behinderungen“ ausgerichtete Dozierendenbildung
• Sensibilisierung der Hochschulen durch good practice Beispiele
• Coaching-Programme an Hochschulen beim Übergang von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt.
Ein solches Projekt könnte das Fehlen des Qualitätsstandards „Integration von Personen mit  Behinderungen“ in den Akkreditierungsrichtlinien zu mindestens teilweise wettmachen.

Hochschulpolitik: Wettbewerbsfähigkeit durch Zusammenarbeit stärken

Ein Zweck der Hochschulpolitik ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des gesamtschweizerischen Hochschulbereichs zu stärken . Doch was bedeutet das konkret? Mehr Wettbewerb zwischen den einzelnen Hochschulen oder mehr Zusammenarbeit und Aufgabenteilung? Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HFKG schafft neu durch projektgebundene Beiträge Chancen für eine verstärkte Zusammenarbeit.

Seit dem 1. Januar 2015 ist das neue Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HFKG in Kraft. Bei den Diskussionen rund um die Ausgestaltung des neuen Gesetzes kam die Sprache vermehrt auch auf die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Hochschulen.

Wie soll der Wettbewerb aussehen?
Einerseits wurde der Wettbewerb zwischen den Hochschulen untereinander betont. Der Tenor auf der einen Seite ging klar in die Richtung, dass diejenigen Hochschulen ihren Erfolg ausbauen können, die über ein klares Profil im Bildungs- und Forschungsbereich verfügen. Andererseits verlangen aber die Begrenztheit der öffentlichen Mittel und die Globalisierung des Bildung- und Forschungsbereiches eine „gesamtschweizerische Abstimmung, Bereinigung und Aufteilung gewisser Aufgaben“ . Nur durch Konzentration der Kräfte kann ein kleines Land wie die Schweiz im internationalen Wettbewerb bestehen – so die zweite Sichtweise.

Wichtige koordinierende Funktion des HFKG
Aus diesem Grund sieht das HFKG vor, dass der Hochschulrat in besonders kostenintensiven Bereichen eine Aufgabenteilung beschliessen kann . In anderen Bereichen obliegt es hingegen den autonomen Hochschulen, ihre Zusammenarbeit zu definieren. Das HFKG kann sie dabei durch projektgebundene Beiträge unterstützen, zum Beispiel beim Aufbau von Kompetenzzentren, die von mehreren Hochschulen getragen werden, bei der Verwirklichung von international herausragenden Programmen oder bei der Profilbildung und der Aufgabenteilung unter den Hochschulen. Bewilligt werden solche Projekte vom Hochschulrat, die Leistungsvereinbarung schliesst der Bund ab.

Positive Erfahrungen in der Zusammenarbeit haben in den letzten Jahren beispielsweise die Fachhochschulen beim Aufbau der Masterstudiengänge gemacht. Travail.Suisse ist gespannt, ob die Zusammenarbeit zwischen FH und Universitäten im Bereich des 3. Zyklus für FH-Abgänger/innen eine Problemlösung bringt. Denn diese ist nötig, damit die Fachhochschulen die benötigten Lehrenden und Dozierenden mit den fachhochschulspezifischen Kompetenzen rekrutieren und damit wettbewerbsfähig bleiben können.