Archiv der Kategorie: HFKG

Medizinische Grundversorgung sicherstellen: Es braucht mehr als nur mehr Ärzte

Die Debatte um die Ausbildung von mehr Ärzten ist voll im Gang. Endlich! Mit dem Sonderprogramm des Bundes, das 100 Millionen Franken für mehr Studienplätze in der Humanmedizin zur Verfügung stellen will, wurde diese notwendige Diskussion angestossen. Eine wichtige Rolle bei den bevorstehenden Entscheidungen wird der ständige Ausschuss für Fragen der Hochschulmedizin haben (vgl. Art. 15.1a HFKG). Er wird die Vorabklärungen in Bezug auf Effizienz, Effektivität und die Nachhaltigkeit der eingegeben Projekte der Hochschulen machen.

Travail.Suisse unterstützt diesen geplanten Prozess und die beabsichtigten finanziellen Aufwendungen. Trotzdem möchten wir auf vier Punkte hinweisen, die uns wichtig sind und in der Gefahr stehen, in der hitzigen Debatte vergessen zu werden:

1. Die Schweiz braucht nicht einfach mehr selbstausgebildete Ärzte, sondern mehr Hausärzte und Hausärztinnen, um die medizinische Grundversorgung sicherstellen zu können. Bei der Auswahl der Projekte ist dies zu berücksichtigen. Die Projekte sollten zeigen, was sie unternehmen, um dieses Ziel besser erreichen zu können.

2. Um die medizinische Grundversorgung auch in Zukunft garantieren zu können, ist zwar das Ziel anzustreben, gegen 400 (Haus-)Ärzte pro Jahr mehr in der Schweiz auszubilden. Aber es sind auch andere Massnahmen anzupacken, wie sie in einem Bericht des Bundesrates ausformuliert wurden . Die Frage stellt sich: Braucht es für die eine oder andere Massnahme allenfalls auch eine Anschubfinanzierung durch den Bund?

3. Das Problem des Ärztemangels kann nur entschärft werden, indem das Potenzial der verschiedenen Gesundheitsberufe optimal ausgenutzt wird. Die Zahl plus 400 (Haus-)Ärzte funktioniert nur, wenn die Leistungen, welche nicht zwingend durch sie erbracht werden müssen, durch andere Gesundheitsberufe übernommen werden. Die Entscheidungen diesbezüglich sind daher parallel zum Aufbau von mehr Studienplätzen für (Haus-)Ärzte vorwärtszutreiben. Die Fragen, die sich hier aufdrängen, lauten: Welcher Auf- und Ausbau ist allenfalls nötig bei den verschiedenen Gesundheitsberufen? Welche Bildungsanbieter übernehmen diesbezüglich den Lead? Wer trägt die allfälligen Investitionskosten?

4. Die gemachten Überlegungen zeigen, dass das Problem der medizinischen Grundversorgung nicht allein durch die universitäre Humanmedizin gelöst werden kann. Die anderen Bildungsbereiche (Fachhochschulen, Höhere Fachschulen) sind daher mit ihrem Knowhow auch in die Diskussionen einzubinden.

Hochschulen: Mitwirkung in Bezug auf die strategischen Prozesse nötig

Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, hat am Kongress vom 12. September 2015 auch hochschulspezifische Forderungen verabschiedet. Eine betrifft die Mitwirkungsrechte der Dozierenden, eine andere das Problem der Veradministrierung der Hochschulen.

Durch das Inkrafttreten des Hochschulförderungs- und –koordinationsgesetzes HFKG besteht Raum für Reformen im Hochschulbereich. Durch die institutionelle Akkreditierung, welche angemessene Mitwirkungsrechte für die Hochschulangehörigen verlangt (Art. 30.1a.4 HFKG), ist an jeder Hochschule die Frage nach den „angemessenen“ Mitwirkungsrechten (neu) gestellt. Die Studierenden haben es vorgemacht, wie die Mitwirkungsstandards für sie aussehen sollten . Ähnliches muss aus Sicht von Travail.Suisse auch im Hinblick auf die Dozierenden erarbeitet werden. Die Dozierenden brauchen Mitwirkungsrechte, die ihrer Bedeutung entsprechen. Die Lehrenden und Forschenden sind nicht einfach nur Angestellte. Ihre Arbeit bildet den Inhalt und den Kern der Hochschulen. Das ist zwar allen bewusst, schlägt sich aber nicht an allen Hochschulen in den Mitwirkungsrechten nieder. Die Mitwirkung sollte die Partizipation über alle Geschäfte auf allen Führungsebenen garantieren und den Dozierenden die Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen, „die ihnen ein unabhängiges Funktionieren ermöglichen“ . Mitwirkung, die sich auf die operative Ebene von Instituten oder Studiengängen be-schränkt, kann nicht als Mitwirkung im eigentlichen Sinn angesehen werden. Diese ist zwar wichtig. Mitwirkung im eigentlichen Sinn beginnt erst dort, wo die Dozierenden in den strategischen Prozessen in den relevanten Mitwirkungsgebieten voll als Partner akzeptiert werden . Hier sind aus Sicht von Travail.Suisse insbesondere bei den Fachhochschulen noch grosse Fortschritte zu erzielen.

Das Problem der Veradministrierung der Hochschulen

Eine Frage, die mit den Dozierenden auf strategischer Ebene unbedingt diskutiert werden muss, ist die Administration an Hochschulen. Ist alles nötig, was heute gemacht wird? Besteht nicht die Gefahr einer Veradministrierung, die der Lehre und der Forschung unnötig Finanzen entzieht? Travail.Suisse weiss, dass die „Veradministrierung“ ein dorniges Thema ist. Schon vor Jahren versuchten wir einmal, Licht ins Dunkel in Bezug auf den Vorwurf der Veradministrierung der Hochschulen zu bringen. Wir sind aber – was einige freuen wird – an der Autonomie der Hochschulen gescheitert. Leider ist aber der Vorwurf seit damals nicht verklungen. Im Gegenteil. Der Spardruck auf die Lehrenden und Forschenden steht oft im Gegensatz zum Ausbau auf Seiten der Administration. Und da dies nicht offen im Rahmen der erwarteten strategischen Mitwirkung zusammen mit den Dozierenden diskutiert wird, bleibt der Vorwurf der Veradministrierung als demotivierende Grösse auf Seiten der Lehrenden und Forschenden bestehen. Ein guter Grund, etwas dagegen zu unternehmen!

Mitwirkung an Hochschulen: Unabdingbar für die Qualitätskultur

Die Akkreditierungsrichtlinien für den Hochschulbereich sind verabschiedet. Der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz hat sie an seiner letzten Sitzung von 28. Mai 2015 genehmigt . Die Richtlinien schliessen die Mitwirkung der Lehrkräfte mit ein. Vor allem an den Fachhochschulen wird nach Meinung von Travail.Suisse die Frage der Mitwirkungsrechte der Lehrkräfte, aber auch der anderen repräsentativen Gruppen (Studierende, Mittelbau, Verwaltungspersonal) noch intensiv diskutiert werden müssen.

Wer eine Hochschule als Unternehmen, Lehrkräfte als blosse Angestellte und Studierende als reine Kunden versteht, wird Mühe bei der Umsetzung der Akkreditierungsrichtlinien für den Hochschulbereich haben. Denn diese fordern die Mitwirkung aller Hochschulangehörigen.

Mitwirkung auch in strategischen Fragen

Dabei geht es bei der Mitwirkung nicht primär um Veloständer oder Parkplätze und nicht nur um opera-tive Geschäfte, sondern im Gegenteil um strategische Entscheidungen. Die Akkreditierungsrichtlinien sehen vor, dass alle repräsentativen Gruppen „für die Entwicklung des Qualitätssicherungssystems und dessen Umsetzung …auf allen Ebenen… einbezogen“ werden . Den repräsentativen Gruppen sind dazu angemessene Mitwirkungsrechte zuzugestehen . Und es sind ihnen über das Qualitätssicherungssystem Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen, „die ihnen ein unabhängiges Funktionieren ermöglichen“ .
Der Fachhochschuldozierendenverband FH-CH schlägt in einem Positionspapier im Hinblick auf die Gruppe der Lehrkräfte vor, dass für die Unabhängigkeit und für die repräsentative Vertretung mindes-tens 20 Stellenprozente pro 100 Mitarbeitende nötig sind. Ohne dieses Minimum ist eine konsolidierte und relevante Meinungsbildung unter den Lehrkräften und eine gewissenhafte Vertretung der Lehrkräfte nicht möglich .

Best practice gesucht

Aus Sicht von Travail.Suisse ist die Mitwirkung ein unabdingbarer Teil der Qualitätskultur an einer Hochschule. Die Mitwirkung schafft Akzeptanz und Effizienz und muss daher, wo diese noch mangelhaft ist, optimiert werden. Die Qualität muss dabei von innen heraus gemeinsam entwickelt werden. Von diesem Geist sind die Akkreditierungsrichtlinien erfüllt . In der gegenwärtigen Phase scheint es sinnvoll zu sein, die Frage der Mitwirkungsrechte an einer Hochschule in einer unabhängigen Studie aufzuarbeiten und best-practice-Modelle zu eruieren. Damit könnte eine Diskussion in Gang gesetzt werden, welche die Qualitätskultur an den Hochschulen stärkt.

Menschen mit Behinderungen: Der Chancengleichheit eine Chance eröffnen

Personen mit Behinderungen und den notwendigen Kompetenzen haben wie alle anderen auch das Recht, an einer Hochschule zu studieren. Das Recht allein genügt jedoch nicht. Es müssen auch die Voraussetzungen auf Seite der Hochschulen vorhanden sein, um dieses Recht umsetzbar zu machen. Gemäss Wissen von Travail.Suisse bestehen gegenwärtig keine gesamtschweizerischen Studien, die über die „Zugänglichkeit der Hochschulen“ Auskunft geben. Es wäre aber aufgrund der Gesetzeslage angezeigt, sich mit dieser Frage vertieft auseinanderzusetzen. Vor allem eine gesamtschweizerische Regelung im Zusammenhang mit der Gewährung eines Nachteilsausgleichs bei Prüfungen wäre ein Schritt in die richtige Richtung.

Bei der Vernehmlassungsvorlage der Akkreditierungsrichtlinien für die Hochschulen gehörte zu den Qualitätsstandards auch die Integration von Menschen mit Behinderungen. Dieser Standard bezog sich dabei sowohl auf Studierenden wie auch die Mitarbeitenden. In den vom Hochschulrat verabschiedeten Standards fehlt nun der Hinweis auf diese Personengruppe. Das heisst allerdings nicht, dass die Hochschulen sie nicht zu berücksichtigen haben. Im Gegenteil. Die Bundesverfassung, das Behindertengleichstellungsgesetz (BeHiG) wie auch die UNO Behindertenrechtskonvention (UNO BRK) verlangen von der Bildungswelt Anstrengungen zugunsten von Personen mit Behinderungen.
Die UNO BRK, die am 15. Mai 2014 in der Schweiz in Kraft getreten ist, beschreibt das so:
„Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden.“

Projekte zugunsten von Menschen mit Behinderungen

Gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HFKG besteht die Möglichkeit, projektge-bundene Beiträge zugunsten der Förderung der Chancengleichheit auszurichten . Aus Sicht von Travail.Suisse wäre es angezeigt, ein gesamtschweizerisches Projekt zur Förderung zur Integration von Menschen mit einer Behinderung zu starten und die Chancengleichheit für diese Personengruppe zu erhöhen. Ziele eines solchen Projektes könnten zum Beispiel sein,
• eine gesamtschweizerische Regelung im Zusammenhang mit der Gewährung eines Nachteilsausgleichs bei Prüfungen
• eine auf das Thema „Menschen mit  Behinderungen“ ausgerichtete Dozierendenbildung
• Sensibilisierung der Hochschulen durch good practice Beispiele
• Coaching-Programme an Hochschulen beim Übergang von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt.
Ein solches Projekt könnte das Fehlen des Qualitätsstandards „Integration von Personen mit  Behinderungen“ in den Akkreditierungsrichtlinien zu mindestens teilweise wettmachen.

Hochschulpolitik: Wettbewerbsfähigkeit durch Zusammenarbeit stärken

Ein Zweck der Hochschulpolitik ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des gesamtschweizerischen Hochschulbereichs zu stärken . Doch was bedeutet das konkret? Mehr Wettbewerb zwischen den einzelnen Hochschulen oder mehr Zusammenarbeit und Aufgabenteilung? Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HFKG schafft neu durch projektgebundene Beiträge Chancen für eine verstärkte Zusammenarbeit.

Seit dem 1. Januar 2015 ist das neue Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HFKG in Kraft. Bei den Diskussionen rund um die Ausgestaltung des neuen Gesetzes kam die Sprache vermehrt auch auf die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Hochschulen.

Wie soll der Wettbewerb aussehen?
Einerseits wurde der Wettbewerb zwischen den Hochschulen untereinander betont. Der Tenor auf der einen Seite ging klar in die Richtung, dass diejenigen Hochschulen ihren Erfolg ausbauen können, die über ein klares Profil im Bildungs- und Forschungsbereich verfügen. Andererseits verlangen aber die Begrenztheit der öffentlichen Mittel und die Globalisierung des Bildung- und Forschungsbereiches eine „gesamtschweizerische Abstimmung, Bereinigung und Aufteilung gewisser Aufgaben“ . Nur durch Konzentration der Kräfte kann ein kleines Land wie die Schweiz im internationalen Wettbewerb bestehen – so die zweite Sichtweise.

Wichtige koordinierende Funktion des HFKG
Aus diesem Grund sieht das HFKG vor, dass der Hochschulrat in besonders kostenintensiven Bereichen eine Aufgabenteilung beschliessen kann . In anderen Bereichen obliegt es hingegen den autonomen Hochschulen, ihre Zusammenarbeit zu definieren. Das HFKG kann sie dabei durch projektgebundene Beiträge unterstützen, zum Beispiel beim Aufbau von Kompetenzzentren, die von mehreren Hochschulen getragen werden, bei der Verwirklichung von international herausragenden Programmen oder bei der Profilbildung und der Aufgabenteilung unter den Hochschulen. Bewilligt werden solche Projekte vom Hochschulrat, die Leistungsvereinbarung schliesst der Bund ab.

Positive Erfahrungen in der Zusammenarbeit haben in den letzten Jahren beispielsweise die Fachhochschulen beim Aufbau der Masterstudiengänge gemacht. Travail.Suisse ist gespannt, ob die Zusammenarbeit zwischen FH und Universitäten im Bereich des 3. Zyklus für FH-Abgänger/innen eine Problemlösung bringt. Denn diese ist nötig, damit die Fachhochschulen die benötigten Lehrenden und Dozierenden mit den fachhochschulspezifischen Kompetenzen rekrutieren und damit wettbewerbsfähig bleiben können.

Hochschulkonferenz: Werden die Chancen gepackt?

Der 26. Februar 2015 war ein wichtiger Tag für die Hochschullandschaft Schweiz. An diesem Tag hat sich die Hochschulkonferenz zum ersten Mal getroffen und sich konstituiert. Die neuen Strukturen bauen auf dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HFKG und der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich ZSAV auf. Die Frage, die sich stellt: Packen die Akteure die Chancen, die mit den neuen Strukturen vorgegeben werden?

Für Travail.Suisse ist klar: Die neuen Strukturen, die durch das HFKG und die ZSAV geschaffen wurden, bieten verschiedene Chancen. Kritiker warnen zwar, dass die Komplexität der Organstrukturen zu hoch sei. Die Chancen auf Verbesserungen gegenüber dem heutigen System seien daher nicht gegeben. Travail.Suisse ist jedoch anderer Meinung. Die neuen Strukturen beinhalten ein klares Verbesserungspotential, das allerdings gepackt werden muss. Auf drei wichtige Chancen sei hier hingewiesen:

1. Die neuen Strukturen ermöglichen eine gesamtheitliche Sicht auf den Hochschulbereich
Bisher war die Hochschullandschaft aufgesplittert in verschiedene Gremien, die sich mit je einem Hochschultyp beschäftigten. Diese Aufsplittung wurde aufgehoben. Hochschulpolitische Diskussionen werden nun in Gremien wie etwa der Hochschul- oder der Rektorenkonferenz geführt, in denen alle Hochschultypen präsent sind. Dies sollte positive Auswirkungen in Bezug auf die Vorbereitung von Entscheidungen wie auch auf die Entscheidungen selber haben.

2. Neu haben alle Kantone Zugang zur Hochschulkonferenz
Von der Hochschulpolitik sind alle Kantone mindestens über die interkantonalen Finanzierungsvereinbarungen betroffen. Bisher war es nicht für alle Kantone möglich, in den entsprechenden Gremien, die sich zum Beispiel mit Fragen der Universitäten oder Fachhochschulen beschäftigten, präsent zu sein. Neu sind alle Kantone mindestens ins Plenum der Hochschulkonferenz integriert und haben dort die Möglichkeit, ihre Anliegen einzubringen. Das ist ein realer Fortschritt gegenüber dem heutigen System.

3. Der Blick auf das gesamte Bildungssystem ist möglich
Die Hochschulen bilden nur einen Teil des Bildungssystems der Schweiz. Aus Sicht von Travail.Suisse ist es wichtig, dass bei hochschulpolitischen Entscheidungen immer auch die Auswirkungen auf die anderen Bildungsbereiche und den Arbeitsmarkt berücksichtigt werden. Dies wird einerseits durch Regierungsrät/innen ermöglicht, die in ihren Kantonen auch für die anderen Bildungsbereiche (z.B. berufliche Grundbildung, Höhere Berufsbildung) verantwortlich sind, andererseits aber auch durch die vier Vertreter/innen der Arbeitswelt.

Travail.Suisse setzt alle Hoffnungen darauf, dass die Hochschulkonferenz wie auch die Rektorenkonferenz diese Chancen packt und zugunsten einer zukunftsfähigen Bildungslandschaft Schweiz nutzt.

Bruno Weber-Gobet, Leiter Bildungspolitik Travail.Suisse

Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz: Eine neue Ära der Hochschulpolitik beginnt

Auf den 1. Januar 2015 ist das neue Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HFKG in Kraft getreten. Damit beginnt eine neue Ära der strategischen Steuerung der Hochschulland-schaft Schweiz. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, wird in der Hochschulkonferenz über den vierköpfigen ständigen Ausschuss der Organisationen der Arbeitswelt mit Antragsrecht mitwirken können.

Bisher sind 16 Kantone, davon 8 Universitätskantone, dem Hochschulkonkordat beigetreten. Sechs weitere Kantone werden das in Kürze tun. 14 Kantone, davon 8 Universitätskantone, waren nötig für die Inkraftsetzung des HFKG. Dank diesen Beitritten kann nun eine neue Geschichte der Steuerung der Hochschullandschaft Schweiz beginnen.

Eine neue Form der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen

Das neue Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HFKG schafft eine neue Form der Zu-sammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Ein Bundesrat und je ein Vertreter oder eine Vertreterin der Kantone, die dem Hochschulkonkordat beigetreten sind, bilden die Plenumsversammlung der Hochschulkonferenz. Die Leitung der Hochschulkonferenz unterliegt einem Bundesrat. 2015 ist dies Bundesrat Schneider-Ammann. Die Hochschulkonferenz ist dabei im Rahmen ihrer Zuständigkeit gleichzeitig verantwortlich für alle Hochschulbereiche (Universitäten, Fachhochschulen, pädagogi-sche Hochschulen). Auch das ist eine Neuerung.

Zweck der Hochschulkonferenz

Nach dem HFKG Art. 1.1 soll der Bund zusammen mit den Kantonen „für die Koordination, die Qualität und die Wettbewerbsfähigkeit des gesamtschweizerischen Hochschulbereichs“ sorgen. Diese Aufgabe können sie z.B. erfüllen durch die Festlegung von finanziellen Rahmenbedingungen und Referenzkosten, durch die institutionelle Akkreditierung, die Schaffung von gesamtschweizerischen Regelungen beispielweise im Bereich der Weiterbildung, durch die Zugänge und Durchlässigkeiten, durch günstige Rahmenbedingungen für Lehre und Forschung oder durch die Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen.

Ausschuss der Organisationen der Arbeitswelt

Das HFKG sieht auch einen Ausschuss aus Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitswelt vor, der aus je zwei Vertretungen der Arbeitnehmer- und je zwei der Arbeitgeberorganisationen besteht. Sie sind zu den Sitzungen der Hochschulkonferenz eingeladen und haben das Recht, dort zu den Traktanden Stellung zu nehmen und eigene Anträge einzugeben. Travail.Suisse wird – unter Vorbehalt der Wahl durch die Hochschulkonferenz vom 26. Februar 2015 – einen Sitz auf der Arbeitnehmendenseite innehaben.

Anliegen von Travail.Suisse

Travail.Suisse hat sich 2014 auf diese Aufgabe vorbereitet und ein Info-Mail zum Thema lanciert. In den vier Veröffentlichungen hat Travail.Suisse einerseits wichtigen Akteuren der schweizerischen Hochschullandschaft das Wort gegeben und andererseits die wichtigsen Anliegen ausformuliert.

Dazu gehören insbesondere,
• dass bei den Entscheidungen im Hochschulbereich das gesamte Bildungssystem im Blick bleibt;
• dass die unterschiedliche Profilierung der Hochschultypen nicht verloren geht, sondern durch entsprechende Massnahmen gestärkt wird;
• dass im Hochschulsystem wie auch im Tertiärsystem als Ganzem den Studierenden eine „ehrliche“ Durchlässigkeit garantiert wird, die ihnen einen Spurwechsel ermöglicht, sei dies in Bezug auf den Bachelor, den Master oder den PhD. Talentierte und motivierte Personen sollen nicht am System scheitern;
• dass die Mitwirkungsrechte der Dozierenden vor allem an den Fachhochschulen gestärkt werden. Eine wirkliche Teilhabe an der Gestaltung einer Hochschule beeinflusst die Motivation der Dozierenden nachhaltig und ist daher ein wichtiges Qualitätskriterium.

 Info-Mail neues HFKG
Das neue HFKG ist ein für die Schweizer Bildungslandschaft einzigartiges Projekt: Alle Hochschulen – also Universitäten, ETH, EPFL, Fach- und Pädagogische Hochschulen – werden seit dem 1. Januar zentral gefördert und koordiniert. Diese Umstrukturierung bewegt das Hochschul-Umfeld: Neue Organisationen bilden sich, alte werden sich verändern und die Mitsprache wird stärker gewichtet.
Interessieren Sie sich für das Info-Mail über das neue Gesetz, das regelmässig wichtige Neuerun-gen, Prozesse und Themen zur Sprache bringt? Hier können Sie sich anmelden: www.travailsuisse.ch/themen/bildung/hfkg

Arbeitsmarktbezug dank den richtigen Dozierenden

Eine der Aufgaben des Hochschulrates wird sein, die verschiedenen Hochschultypen besser zu profilieren (vgl. HFKG Art. 12.3b). Economiesuisse hat diesbezüglich in den „Leitlinien der Wirtschaft“ wenig hilfreiche Vorschläge präsentiert, denn sie verhindern eine stärkere Profilierung und Arbeitsmarktorientierung der Fachhochschulen.

Die Fachhochschulen sind aus der Berufsbildung herausgewachsen. Politik und Wirtschaft erwarten zu Recht, dass sie als Profil die Arbeitsmarktorientierung der Berufsbildung wie auch der Hochschulen hochhalten. Alle in den letzten Jahren bewilligten Bachelor- und Masterstudiengänge mussten daher im Bewilligungsverfahren ihren Bedarf im Arbeitsmarkt ausweisen. Economiesuisse behauptet nun: „Mit der zunehmenden Bedeutung der anwendungsorientierten Forschung, Umsetzung der Bologna-Reform und Einführung der Masterstudiengänge sowie der Aufnahme neuer Bereiche wie Gesundheit, Soziales und Kunst, scheint die Arbeitsmarktorientierung stärker in den Hintergrund getreten zu sein.“ Stimmt diese Aussage?

Die neuen Bereiche sind stark arbeitsmarktorientiert

Im Unterschied zu economiesuisse beurteilt Travail.Suisse gerade die neuen Fachrichtungen als überaus arbeitsmarktorientiert. Diese Ausbildungen orientieren sich an Herausforderungen, die an den Arbeitsplätzen und in den Arbeitskontexten bestehen. Personen mit diesem Hintergrund sind deshalb auf dem Arbeitsmarkt stark gesucht.

Die Zweistufigkeit von Bologna wird in den Fachhochschulen ausgenützt

Bei der Umsetzung der Bologna-Reform in den Fachhochschulen war eines klar: Der Bachelor ist der Normabschluss, nur die besten 20 Prozent haben die Möglichkeit, einen Master anzuschliessen. Die Realität ist, dass weniger als 20 Prozent einen Master absolvieren. Das heisst, der Bachelor hat sich im Arbeitsmarkt voll und ganz bewährt. Eine Einschränkung von Masterstudiengängen drängt sich angesichts dieser Situation nicht auf. Was die Musik als Teil der Kunst betrifft, so sind dort die Zahlen der Masterabschlüsse zwar viel höher. Dies gerade deshalb, weil der Arbeitsmarkt Masterabschlüsse von den Musikern verlangt. Die hohe Masterquote ist gerade in der Musik arbeitsmarktgetrieben.

Die angewandte Forschung als wichtiger Teil der Profilbildung der Fachhochschulen

Die angewandte Forschung gehört zum Leistungsauftrag der Fachhochschulen und wirkt dort profilbildend. Sie hat drei zentrale Funktionen: Sie hat die Aufgabe, (erstens) die praxisorientierte Lehre grundzulegen, (zweitens) Innovationen in der Wirtschaft zu unterstützen, indem sie die Verwertung von Forschungsergebnissen fördert und (drittens) das angewandt-wissenschaftliche Denken vor allem an Masterstudierende weiterzugeben und sie damit nicht nur für bestimmte Tätigkeiten in der Wirtschaft, sondern auch als Nachwuchs für die Lehre und Forschung an den Fachhochschulen vorzubereiten. Hier besteht allerdings für die Fachhochschulen ein Grundproblem, das mit den Vorschlägen von economiesuisse nicht zu lösen ist. Economiesuisse formuliert: „Weiterhin sollen Doktoratsstudium und weiterführende Studien wie ‚Post Doc‘-Studien und Habilitationen den Universitäten und der ETH vorbehalten bleiben.“ Eine solche Aussage ist zwar schnell formuliert, löst aber das Problem der Fachhochschulen nicht. Diese Schulen brauchen Dozierende und Forschende, die sowohl in der Wissenschaft wie in der Praxis verankert sind. Wo sollen solche zu finden sein, wenn den Fachhochschulen (und pädagogischen Hochschulen) nicht wie den Universitäten und ETH‘s erlaubt wird, ihre Nachwuchsförderungsprogramme zu entwickeln? Wer stark profilierte Fachhochschulen wünscht – und das möchte economiesuisse – muss genauer hinschauen und Lösungen vorschlagen, welche die Zukunft ermöglichen und nicht die Vergangenheit zementieren. Denn der Arbeitsmarktbezug der Fachhochschulen geht weder durch die angewandte Forschung noch durch Bologna verloren, sondern durch fehlende, fachhochschulspezifische Nachwuchsförderungsprogramme.

 

Die Hochschulweiterbildung steht in der Pflicht

Eine Aufgabe der Hochschulen ist es, Weiterbildungen anzubieten. Ich bin überzeugt, dass die Weiterbildung mit dem „Lebenslangen Lernen“ zusätzlich an Bedeutung gewinnen wird. Doch die Hochschulweiterbildung muss sich bewegen: Sowohl das neue Weiterbildungsgesetz (WeBiG) wie auch das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) nehmen sie in die Pflicht.

Der Hochschulrat als Teil der Schweizerischen Hochschulkonferenz hat die Aufgabe, „Weiterbildung in Form von einheitlichen Rahmenvorschriften“ zu regeln (HFKG Art. 12) und die Grundsätze des Weiterbildungsgesetzes (WeBiG Art. 5-9) umzusetzen (vgl. WeBiG Art. 2.2).

Diese ‚einheitlichen Rahmenvorschriften‘ werden über folgende Punkte Auskunft geben müssen:
• über die Weiterbildungsformate (MAS, CAS, DAS etc.),
• über die Zulassung zur Hochschulweiterbildung,
• über die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung,
• über die Anrechenbarkeit von Bildungsleistungen
• darüber, wie Wettbewerbsverzerrungen in der Weiterbildung vermieden werden können.

Während einige Rahmenvorschriften einfacher umzusetzen sind, sind andere Punkte regelrechte Knacknüsse: Die Zulassungsbedingungen beispielsweise werden eine erste Knacknuss bilden, denn die heutigen Regelungen der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten CRUS sind noch zu unscharf, um wirklich als Kriterien dienen zu können. Konkreter sind die Empfehlungen der Konferenz der Fachhochschulen KFH. Ihnen fehlen  allerdings Überlegungen zur Zulassung von Personen aus der Höheren Berufsbildung (Tertiär-B-Bereich). Eine zweite Knacknuss bildet die vorgesehene Aufnahme der Hochschulweiterbildung in die Akkreditierungsrichtlinien. Damit wäre zwar ein wichtiger Schritt für Qualitätssicherung und -entwicklung getan, doch jede Hochschule wird dann die geplanten Rahmenvorschriften in ihre Qualitätssicherungsstrategie bzgl. Weiterbildungsbereich implementieren müssen.

Viel zu reden geben werden auch die Regelungen zum Verbot von Wettbewerbsverzerrungen. Dabei geht es bei diesem Thema nicht nur um Wettbewerbsverzerrungen zwischen Weiterbildungen der öffentlichen Hochschulen und Weiterbildungen der privaten Anbieter, sondern auch um Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Anbietern der Höheren Berufsbildung. Im Artikel 3i HFKG heisst es:
„Der Bund verfolgt im Rahmen der Zusammenarbeit im Hochschulbereich insbesondere die folgen-den Ziele: (…) i. Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen bei Dienstleistungen und Angeboten im Weiterbildungsbereich von Institutionen des Hochschulbereichs gegenüber Anbietern der höhe-ren Berufsbildung.“
Die Botschaft zum HFKG weist dabei in diesem Zusammenhang auf das „Verbot der Subventionierung der Weiterbildungen im Hochschulbereich oder das Verbot, ähnlich lautende Titel oder Angebotsbezeichnungen wie in der höheren Berufsbildung anzubieten“, hin. Aus meiner Sicht  ist es sinnvoll, dass die Weiterbildungsverantwortlichen der Hochschulen bezüglich Artikel 3i HFKG das Gespräch mit den Vertretungen der Höheren Berufsbildung suchen. Solche Gespräche sind hilfreich für eine bessere Problemerfassung wie auch für eine konstruktive Problemlösung.

 

Richtlinien des Hochschulrates für die Akkreditierung von Hochschulen

Travail.Suisse hatte die Möglichkeit, zu den „Richtlinien des Hochschulrates für die Akkreditierung von Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs“ Stellung zu nehmen. Hier unsere Antwort

Sehr geehrter Herr Bundesrat, Sehr geehrte Frau Brunelli
Gerne nimmt Travail.Suisse Stellung zu den Akkreditierungsrichtlinien. Grundsätzlich begrüssen wir den vorliegenden Entwurf. Er nimmt in überzeugender und in gestraffter Form die meisten der in Arbeitsgruppe erarbeiteten Anliegen auf. Es bleiben daher nur mehr wenige Bemerkungen anzuführen:

Art. 2
Im Artikel 2 bleibt der 3.Zyklus unerwähnt. Gemäss Bologna ist die PhD-Stufe ein Studienprogramm und ist deshalb als separater Punkt aufzuführen. Auch in Bezug auf die bildungspolitische Diskussion in der Schweiz um den PhD macht es Sinn, diese Studienstufe in die Richtlinien aufzunehmen und sie über die institutionelle Akkreditierung der Akkreditierung zu unterstellen.

Art. 14.4
Mit dem Begriff „Profil“ wird in den Akkreditierungsrichtlinien durchgehend die spezifische Prägung einer Hochschule bezeichnet. Nur in diesem Artikel wird der Begriff „Profil“ auf die Gutachtergruppe bezogen. Wir beantragen, dass hier der Begriff „Profil“ gestrichen wird und schlagen vor, dass der Artikel neu folgendermassen lautet: „Die Agentur gibt der Hochschule die Möglichkeit, Stellung zu nehmen zur Zusammensetzung der Gutachtergruppe bezüglich Funktionen und Kompetenzen, bevor sie sie einsetzt.“

Art. 14.5
Der Satz wird klarer, wenn er ergänzt wird: „Die Gutachtergruppe führt anlässlich der Vor-Ort-Visite Gespräche mit allen Gruppen der Hochschulangehörigen, die durch das Verfahren betroffen sind.“

Anhang 1: Art. 2.4
Wir schlagen vor, dass auch hier der Begriff der Hochschulangehörigen verwendet wird: „Die verschiedenen relevanten Gruppen der Hochschulen Hochschulangehörigen haben ein angemessenes Mitwirkungsrecht …“.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen.
Mit den besten Grüssen

Bruno Weber-Gobet, Leiter Bildungspolitik Travail.Suisse