Archiv der Kategorie: HFKG

Profilbildung im Tertiärbereich stärken

Das Schweizerische Tertiärsystem ist geprägt durch unterschiedliche Profile der Tertiärbereiche. Aus meiner Sicht wird es eine wichtige Aufgabe der Hochschulkonferenz sein, mit ihren Entscheidungen die Profilbildung im Tertiärbereich zu stärken und voranzutreiben.

Zum Tertiärbereich der Schweiz gehören erstens die universitären Hochschulen. Diese teilen sich auf in Hochschulen mit einem universalen Angebot (z.B. die Universitäten Zürich oder Genf) oder in solche mit einem Schwerpunktangebot in Technik (ETH Lausanne oder Zürich) oder Wirtschaft (Universität St.Gallen). Eine zweite Gruppe bilden Fachhochschulen und pädagogische Hochschulen. Und schliesslich gehört auch die Höhere Berufsbildung zum Tertiärbereich. Sie umfasst die Höheren Fachschulen, die Berufsprüfungen und Höheren Fachprüfungen. Ihre Regelung unterliegt allerdings nicht dem Hochschulförderungs- und –koordinationsgesetz HFKG, sondern dem Berufsbildungsgesetz BBG.

Profilbildung über die Zulassungsregelungen

Eine wichtige Rolle bei der Profilierung innerhalb des Tertiärbereichs bilden die Zulassungsregelungen. Die Gesetzgebung ist diesbezüglich relativ klar: Sowohl im HFKG (Art. 23-26) wie auch im BBG (Art. 26.2) sind die entsprechenden Regelungen ausformuliert. Am meisten Unklarheiten bestehen in Bezug auf die Fachhochschulen. Genauso wie die unterschiedlichen Fachbereiche, sind auch die Zulassungen differenziert anzuschauen. Zudem bestehen bis heute Schwierigkeiten bei der Umsetzung der einjährigen Arbeitswelterfahrung für gymnasiale Maturanden, was für alle Seiten unbefriedigend ist. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Quote der Berufsmaturand/innen bei den Studierenden an Fachhochschulen stetig steigt und nicht – wie oft angenommen – sinkt.

Akkreditierung im Dienste der Profilierung

Um die Qualität der Hochschulbildung zu fördern, sieht das HFKG eine institutionelle Akkreditierung von Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs vor (vgl. Art. 28). Die Akkreditierungsrichtlinien sollen dabei die „Besonderheiten (…) von universitären Hochschulen, Fachhochschulen, pädagogischen Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs Rechnung“ tragen (vgl. Art. 30.2). Das heisst, die Akkreditierung soll die Profilierung der verschiedenen Hochschultypen stützen und fördern. Der Hochschulrat wird bei der Genehmigung der Akkreditierungsrichtlinien darauf zu achten haben, dass er die Profilbildung der Hochschulen wirklich stärkt.

Rekrutierung von Dozierenden, die dem Profil des Hochschultypus entsprechen

Es liegt in der Autonomie der Hochschulen, ihre Dozierenden zu rekrutieren. Dabei achten sie einerseits darauf, dass die Dozierenden entsprechend qualifiziert sind (vgl. Art. 30.1a1) und andererseits wählen sie die Dozierenden gemäss dem Profil ihres Hochschultyps aus. Dies stellt aber vor allem die Fachhochschulen vor ein Problem: Sollen sie wie auch die pädagogischen Hochschulen ihr Profil behalten und stärken, so brauchen sie dringend Instrumente, um den eigenen Nachwuchs gezielt zu fördern.. Die FH-Dozierenden sollen sowohl alle Stufen eines FH-Ausbildungsganges kennen und praxisnah unterrichten wie auch wissenschafts- und anwendungsorientiert forschen können. Die Universitäten kennen zur Schaffung ihres eigenen Nachwuchses den dritten Ausbildungszyklus. Die Fachhochschulen (und pädagogischen Hochschulen) kennen dieses Möglichkeit nicht. Die Hochschulkonferenz wird gerade auf dem Hintergrund ihres Auftrages „Förderung des Profils der Hochschulen“ (vgl. Art. 3c) Lösungen präsentieren müssen, die eine sachgemässe Antwort auf das beschriebene Problem sind.

 

Blick auf das gesamte Bildungssystem stärken

Je zwei Vertretungen der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite werden beratend und mit Antragsrecht an den Sitzungen der Hochschulkonferenz teilnehmen können. Gemäss aktuellem Stand wird Travail.Suisse einen der beiden Sitze der Arbeitnehmendenseite besetzen. Folgende Punkte stehen dabei im Vordergrund:

Blick auf das gesamte Bildungssystem stärken

Die Schweiz verfügt heute über ein gut funktionierendes Bildungssystem basierend auf zwei Wegen: Den allgemeinbildenden-akademischen und den berufsbezogenen Bildungsweg. Gemeinsam bilden sie eine der Stärken der Schweiz. Bei Entscheidungen in der Hochschulkonferenz wird es daher sowohl um die Frage gehen, ob die Entscheidung die Hochschulen stärkt, als auch darum, ob die Entscheidung das Bildungssystem als Gesamtheit stützt. Da Travail.Suisse auch im Nichthochschulbereich politisch tätig ist, wird es eine der Hauptaufgaben in der Hochschulkonferenz sein, immer wieder den Blick auf das gesamte Bildungssystem zu richten.

Starke Profilierungen unter den Hochschulen sind nötig

Das Hochschulförderungs- und –koordinationsgesetz HFKG unterscheidet zwischen zwei Hochschultypen: den universitären Hochschulen einerseits und den Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen andererseits. Die universitären Hochschulen kümmern sich traditionell um die wissenschaftliche Lehre und die Grundlagenforschung. Dank einer langen Geschichte können sie ihre Arbeit auf etablierten Grundlagen wahrnehmen. Im Gegensatz dazu sind zwar auch die noch jungen Fachhochschulen in den Wissenschaftsbetrieb eingebunden, sie haben jedoch eine praxisorientierte Ausbildung und angewandte Forschung anzubieten und die Studierenden auf eine Berufsausübung vorzubereiten. Für Travail.Suisse ist wichtig, dass sich im Grundsatz diese Typologisierung nicht verliert, sondern sowohl bei den Zulassungsbedingungen, den Akkreditierungsverfahren wie auch bei den Anstellungsregeln der Dozierenden starke Beachtung findet.

Ein durchlässiges System ist attraktiv

Aus der Sicht der Studierenden ist es vor allem wichtig, dass das Hochschulsystem, wie auch das Tertiärsystem als Ganzes, eine „ehrliche“ Durchlässigkeit garantiert. Es muss so ausgestaltet sein, dass ohne unnötige Hürden und ohne Privilegienwirtschaft Spurwechsel möglich sind, sei dies in Bezug auf den Bachelor, den Master oder den PhD. Talentierte und motivierte Personen sollen nicht am System scheitern.

Travail.Suisse setzt sich für good governance ein

Für Travail.Suisse hängt die Entwicklung der Hochschulen stark von der zukünftigen „Governance“ der einzelnen Hochschulen ab. Es muss verhindert werden, dass die Hochschulen immer mehr zu Unternehmen werden, in denen die Administration die Oberhand gewinnt und immer mehr Geld für ihre Belange abzweigt. Vielmehr sind die Hochschulangehörigen verstärkt in die Entscheidungsprozesse miteinzubeziehen. Travail.Suisse setzt sich dafür ein, dass sich die Akkreditierungfür eine „good governance à la Hochschule“ und nicht für eine „good governance à la Unternehmen“ einsetzt.

Bruno Weber-Gobet, 23.04.14

 

Reglement über die Organisation der Schweizerischen Hochschulkonferenz (OReg-SHK) –Anhörungsantwort

Als Dachorganisation der Arbeitswelt wird Travail.Suisse im ständigen Ausschuss der Arbeitswelt präsent sein. Aus dieser Perspektive erlauben wir uns folgende Bemerkungen zum Organisationsreglement.

Artikel 8.4 / Art. 14.4 Sitzungen
Gemäss Artikel 8 und 14 erhalten die Teilnehmenden mit beratender Stimme die Sitzungsunterlagen mindestens zwei Wochen im Voraus. Diese Frist ist sehr eng berechnet. Sollen die Dachorgani-sationen der Arbeitswelt sowohl organisationsintern wie auch untereinander im Ausschuss die Unterlagen besprechen, so genügt die vorgesehene Zeit kaum. Wir schlagen deshalb eine dreiwöchige Frist vor.

Antrag: „Die Sitzungsunterlagen sind … mindestens drei Wochen im Voraus zuzustellen.“

Artikel 10 / 16 Zirkularbeschlüsse
Bei Zirkularbeschlüsse stellt sich die Frage, wie Personen mit beratender Stimme in Bezug auf The-men, die sie betreffen, ihre Meinung eingeben können. Diese Frage ist im Reglement noch zu lösen.

Artikel 25.2 Aufgaben
Gemäss diesem Artikel kann die Hochschulkonferenz den Ausschuss der Arbeitswelt administrativ unterstützen. Diese Regelung ist zu unverbindlich. Sie nimmt nicht wahr, dass die Sozialpartner aus den eigenen Ressourcen Experten für die Mitarbeit in der Hochschulkonferenz einsetzen. Sie erhalten damit zwar Einflussmöglichkeiten, bringen aber durch ihre Erfahrungen aus der Wirtschaft und den anderen Bildungsbereichen auch einen Mehrwert in die Konferenz ein. Da ist es aus Sicht von Travail.Suisse nicht mehr als selbstverständlich, dass dem Ausschuss der Arbeitswelt eine administrative Unterstützung zugestanden wird.

Antrag: „Die Geschäftsführung unterstützt die von der Hochschulkonferenz eingesetzten Ausschüs-se administrativ. Zudem kann sie Arbeitsgruppen und Kommissionen bei der Wahrung ihrer Aufga-ben administrativ unterstützen.“

Art. 31 Entschädigungen und Spesen
Die Regelungen in Art. 31 sind aus Sicht von Travail.Suisse suboptimal. Zumindest sind für bestimmte Gruppen Entschädigungen und Spesenvergütungen vorzusehen. Zu diesen Gruppen zählen si-cherlich die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden, des Mittelbaus und der Dozierenden. Es ist nicht davon auszugehen, dass ihre Mitarbeit in den Gremien des HFKG von ihren Arbeitgebern finanziert wird. Zudem sollte mindestens die Möglichkeit bestehen, dass auch anderen Teilnehmenden, die ihre Mitarbeit nicht über ihren öffentlichen Arbeitgeber abrechnen können, eine Entschädigungen und eine Spesenvergütung zugestanden wird.

Antrag: „Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden, des Mittelbaus und der Dozierenden erhal-ten für ihre Mitarbeit in den Gremien des HFKG Entschädigungen und Spesenvergütungen. Solche können auch ausbezahlt werden an andere Teilnehmende, welche ihre Mitarbeit nicht über ihren öffentlichen Arbeitgeber abrechnen können.“

Bruno Weber-Gobet, 09.04.14