Am Spitzentreffen der Berufsbildung haben der Bund, die Kantone und die Dachverbände der Organisationen der Arbeitswelt einer neuen Governance der Berufsbildung zugestimmt. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, ist überzeugt, dass durch die neue Governance die Strategiearbeit im Rahmen der Berufsbildung verbundpartnerschaftlicher und transparenter wird und die unterschiedlichen Akteure besser eingebunden werden. Dadurch wird die Berufsbildung noch an Stärke gewinnen.
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Die Berufsbildung steht vor vielen Herausforderungen
Die Berufslehre zeigt sich als widerstandsfähig. Trotz der durch Corona ausgelösten Wirtschaftskrise wurden im Sommer 2020 über 76‘000 neue Lehrverträge abgeschlossen. Das sind sogar etwas mehr als 2019. Trotzdem darf die Berufsbildung aus Sicht von Travail.Suisse, dem unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, die Hände nicht in den Schoss legen. Denn es gibt viele Herausforderungen, welche die Berufsbildung zu bewältigen hat.
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Sechs Forderungen an die BFI-Botschaft
Alle vier Jahre legt der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation vor (BFI-Botschaft1). Darin wird Bilanz über die auslaufende Periode gezogen und es werden die Ziele und Massnahmen der neuen Förderperiode festgelegt. Die gegenwärtig diskutierte BFI-Botschaft für die Jahre 2021 bis 2024 weiss um die zu bewältigenden Herausforderungen wie Digitalisierung, Klimawandel und gesellschaftlicher Zusammenhalt. Dazu kommt – beim Schreiben der BFI-Botschaft noch nicht präsent – die durch Corona ausgelöste einschneidende Gesundheits- und Wirtschaftskrise. Was bedeutet das alles für die BFI-Botschaft? Worauf ist gegenwärtig besonders zu achten? Eine Einschätzung von Travail.Suisse, dem unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden.
So unterstützt Travail.Suisse die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen haben ein grosses Interesse, in den Arbeitsmarkt integriert zu sein – grösser als das Angebot auf Seiten der Wirtschaft. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, setzt sich über Projekte und Massnahmen seit Jahren dafür ein, dass diese Arbeitsmarktintegration besser gelingen kann. Ziel ist es, dass mehr Menschen mit Behinderungen eine ihnen entsprechende Arbeitsstelle finden.
Gesamtarbeitsverträge und Menschen mit Behinderungen
Wie gelingt es besser, Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren? Und was können die Gesamtarbeitsverträge dazu beitragen? Eine Studie von Travail.Suisse ist dieser Frage nachgegangen und hat die Gesamtarbeitsverträge unter der Perspektive der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen angeschaut. Das Ergebnis: In aktuell gültigen GAVs bestehen bereits einige Regelungen im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen. In den Branchen mit GAVs könnte aber noch einiges mehr gemacht werden.
Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt integrieren hilft allen
Am 21. Dezember 2017 fand unter der Leitung von Bundesrat Alain Berset die dritte nationale Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen statt. Die teilnehmenden Organisationen verabschiedeten eine gemeinsame Erklärung und diskutierten ein Massnahmenpaket. Travail.Suisse hat die Aufgabe erhalten, mit den Sozialpartnern die Diskussion zu suchen zur Frage „Wie können Gesamtarbeitsverträge die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen fördern?“.
Zwischenbericht (Volltext) lesen
Schlusstext Kurzfassung_DE lesen
Die Rolle der Gesamtarbeitsverträge bei der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen
Am 21. Dezember 2017 findet unter der Leitung von Bundesrat (Bundespräsident) Alain Berset die dritte Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen statt. An der Konferenz nimmt auch Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, teil. Travail.Suisse stellt dabei eine Studie zum Thema „Über Gesamtarbeitsverträge die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt fördern“ vor. Diese weist sowohl auf aktuell gültige Regelungen in Gesamtarbeitsverträgen wie auch auf Lücken im Integrationsprozess von Menschen mit Behinderungen hin. Zudem werden in der Studie Ideen vorgestellt, wie ein GAV unterstützend wirken kann, um die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Den Zugang zur Weiterbildung für Menschen mit Behinderungen verbessern
Seit dem 1. Januar 2017 ist das Weiterbildungsgesetz WeBiG in Kraft. Es gibt dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI die Möglichkeit, Leistungsvereinbarungen mit sogenannten Organisationen der Weiterbildung abzuschliessen (Art. 12 WeBiG). Ziel ist es, die Information, die Koordination und die Entwicklung in Bezug auf die Weiterbildung zu stärken (Art. 1 WeBiV). Eine der Leistungsvereinbarungen hat das SBFI mit Travail.Suisse Formation TSF abgeschlossen. Dabei liegt der Schwerpunkt beim Thema „Zugang zur Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen“.
Wie kann ein Gesamtarbeitsvertrag zur Integration von Personen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt beitragen?
Personen mit einer Behinderung sollen wenn immer möglich in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Dazu braucht es das Engagement verschiedenster Kreise, so auch das Engagement der Sozialpartner. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, hat ein Projekt gestartet, welches der Frage nachgeht, wie Gesamtarbeitsverträge die Integration von Personen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt fördern können. Unterstützt wird das Projekt vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB und dem Bundesamt für Sozialversicherungen BSV.