Auf den 1. Oktober 2014 soll die Verordnung über den NQR-CH-BB in Kraft treten. Das ist ein wichtiger Schritt für die Berufsbildung. Die Berufsbildungen in der Schweiz sollen mit Bildungen aus dem europäischen Raum vergleichbar werden. Nach meinem Wissen wird diese Einordnung der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildungen ermöglicht, nicht aber der berufsorientierten Weiterbildung. Aus meiner Sicht wird damit eine Chance verpasst.
Es ist daher auch der berufsorientierten Weiterbildung im NQR-CH-BB Raum zu geben. Ich schlage vor, dass folgende Formulierung in die Verordnung aufgenommen wird:
„Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation kann unter bestimmten Bedingungen berufsorientierte Weiterbildungen in den NQR-CH-BB aufnehmen.“
Diese Formulierung zeigt auf, dass die Aufnahme der berufsorientierten Weiterbildung in den NQR-CH-BB nur unter sehr engen Bedingungen möglich werden soll. Aber wenn sich im europäischen Kontext für eine Ausbildung ein Bedarf zeigt, so soll diese Möglichkeit zumindest bestehen. Die schweizerische Weiterbildung soll nicht schlechter gestellt sein als die ausländische.
Es gibt Situationen, wo ausländische Branchenverbände in Delegation des Staates ihre „Weiterbildungen“ als formale Angebote anbieten und dementsprechend im NQR ausweisen. Diese Möglichkeit der Delegation besteht in der Schweiz nicht. Entsprechend sollten wir in diesen Situationen Weiterbildungen (=nonformale Angebote) von schweizerischen Branchenverbänden mit „Weiterbildungen“ von ausländischen Branchenverbänden (=formale Angebote) über den NQR vergleichbar machen. Es wäre schade, wenn wir diese Chance des NQR nicht packen würden.
Es ist klar, dass diese Arbeit nicht die dringendste ist, sondern dass zuerst die Einstufungen der beruflichen Grundbildungen und der höheren Berufsbildungen vorgenommen werden müssen. Aber wenn wir die berufsorientierte Weiterbildung nicht jetzt in den NQR-CH-BB aufnehmen, dann fehlen in wichtigen Momenten die legalen Grundlagen, um tätig werden zu können. Mit der engen Formulierung des Verordnungstextes behält das Staatssekretariat die Führung, verschliesst aber zugleich nicht die Türen, um in sinnvollen Situationen zugunsten der Schweizerischen Berufsbildung und der Schweizerischen Berufsleute reagieren zu können.