Hochschulweiterbildung: Der Rahmen ist jetzt zu schaffen!

Am 1. Januar 2017 tritt das erste eidgenössische Weiterbildungsgesetz WeBiG in Kraft. Sein Zweck ist es, die Weiterbildung im Bildungsraum Schweiz zu stärken (vgl. Art. 1.1 WeBiG). Die Hochschulen haben sich im Gesetzgebungsprozess dafür eingesetzt, dass sie die Umsetzung der Grundsätze des WeBiG in ihrer Zuständigkeit behalten (vgl. Art. 2.2 WeBiG). Nun ist es aus Sicht von Travail.Suisse an der Zeit, diese Aufgabe raschmöglichst an die Hand zu nehmen.

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