Die Akkreditierungsrichtlinien für den Hochschulbereich sind verabschiedet. Der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz hat sie an seiner letzten Sitzung von 28. Mai 2015 genehmigt . Die Richtlinien schliessen die Mitwirkung der Lehrkräfte mit ein. Vor allem an den Fachhochschulen wird nach Meinung von Travail.Suisse die Frage der Mitwirkungsrechte der Lehrkräfte, aber auch der anderen repräsentativen Gruppen (Studierende, Mittelbau, Verwaltungspersonal) noch intensiv diskutiert werden müssen.
Wer eine Hochschule als Unternehmen, Lehrkräfte als blosse Angestellte und Studierende als reine Kunden versteht, wird Mühe bei der Umsetzung der Akkreditierungsrichtlinien für den Hochschulbereich haben. Denn diese fordern die Mitwirkung aller Hochschulangehörigen.
Mitwirkung auch in strategischen Fragen
Dabei geht es bei der Mitwirkung nicht primär um Veloständer oder Parkplätze und nicht nur um opera-tive Geschäfte, sondern im Gegenteil um strategische Entscheidungen. Die Akkreditierungsrichtlinien sehen vor, dass alle repräsentativen Gruppen „für die Entwicklung des Qualitätssicherungssystems und dessen Umsetzung …auf allen Ebenen… einbezogen“ werden . Den repräsentativen Gruppen sind dazu angemessene Mitwirkungsrechte zuzugestehen . Und es sind ihnen über das Qualitätssicherungssystem Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen, „die ihnen ein unabhängiges Funktionieren ermöglichen“ .
Der Fachhochschuldozierendenverband FH-CH schlägt in einem Positionspapier im Hinblick auf die Gruppe der Lehrkräfte vor, dass für die Unabhängigkeit und für die repräsentative Vertretung mindes-tens 20 Stellenprozente pro 100 Mitarbeitende nötig sind. Ohne dieses Minimum ist eine konsolidierte und relevante Meinungsbildung unter den Lehrkräften und eine gewissenhafte Vertretung der Lehrkräfte nicht möglich .
Best practice gesucht
Aus Sicht von Travail.Suisse ist die Mitwirkung ein unabdingbarer Teil der Qualitätskultur an einer Hochschule. Die Mitwirkung schafft Akzeptanz und Effizienz und muss daher, wo diese noch mangelhaft ist, optimiert werden. Die Qualität muss dabei von innen heraus gemeinsam entwickelt werden. Von diesem Geist sind die Akkreditierungsrichtlinien erfüllt . In der gegenwärtigen Phase scheint es sinnvoll zu sein, die Frage der Mitwirkungsrechte an einer Hochschule in einer unabhängigen Studie aufzuarbeiten und best-practice-Modelle zu eruieren. Damit könnte eine Diskussion in Gang gesetzt werden, welche die Qualitätskultur an den Hochschulen stärkt.