Mitwirkungsrechte an Hochschulen: Die Delegierten brauchen das Vertrauen und die Rückendeckung der Dozentenschaft

Das Hochschulförderungs- und – koordinationsgesetz HFKG hat ein Interesse daran, dass den „Hochschulangehörigen angemessene Mitwirkungsrechte“ zugestanden werden. Im Rahmen einer Hochschulakkreditierung wird daher auch überprüft, ob die Mitwirkung der repräsentativen Gruppen sichergestellt ist und die Rahmenbedingungen so ausgestaltet sind, dass „ein unabhängiges Funktionieren“ möglich ist. Mit diesen Regelungen hat der Gesetzgeber das Seine getan. Jetzt ist es an den Hochschulangehörigen, also auch an den Dozierenden, ihre Mitwirkungsrechte einzufordern und wahrzunehmen und ihre berechtigten Interessen in die Hochschulentwicklung einzubringen.

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