Für Travail.Suisse ist es unabdingbar, dass das Weiterbildungsgesetz in Zukunft einen Beitrag zur Nachholbildung von Personen leistet, insbesondere von Personen, die über keinen beruflichen Erstabschluss verfügen. Dazu schlägt Travail.Suisse eine Bestimmung vor, welche Bund und Kantone zusammen mit den Organisationen der Arbeitswelt zu Massnahmen verpflichtet, die erwerbstätige Personen ohne berufliche Grundbildung auf die anderen Qualifikationsverfahren (Nachholbildung) vorbereiten.
Die schweizerische Gesetzgebung sieht die Möglichkeit von Nachholbildungen vor. Eine berufliche Nachholbildung kann zum Beispiel über eine Validierung der Bildungsleistungen, eine verkürzte Lehre oder ein Qualifikationsverfahren nach Artikel 32 der Berufsbildungsverordnung erfolgen. Die Gesetzgebung sieht aber nicht vor, dass Nachholbildungen bewusst gefördert werden. Der Arbeitsmarkt ist jedoch aufgrund der demografischen Entwicklung und des sich abzeichnenden Fachkräftemangels verstärkt auf Nachholbildungen angewiesen, insbesondere auf Nachholbildungen von Personen, die noch über keinen beruflichen Erstabschluss verfügen. Zudem funktioniert der Arbeitsmarkt heute so, dass eine Ausbildung auf Sekundarstufe II als Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche und nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt anzusehen ist. Bildungspolitisch ist daher die Nachholbildung zu einem der zentralen Themen der nächsten Jahre zu machen.
Ergebnis einer Studie von Travail.Suisse
Eine Studie von Travail.Suisse zeigt, dass sich in der Schweiz von den rund 600’000 Personen im erwerbsfähigen Alter ohne beruflichen Erstabschluss rund 52’000 sehr eignen würden, eine Nachholbildung über die Anerkennung von Bildungsleistungen zu erreichen. Um dieses Potenzial auszunützen, schlägt Travail.Suisse zum einen ein Commitment unter den Verbundpartnern vor, zum andern eine gesetzliche Regelung im gegenwärtig diskutierten Weiterbildungsgesetz.
Commitment unter den Verbundpartnern
Um die berufliche Nachholbildung von Erwachsenen ohne Berufsabschluss zu fördern, ist es sinnvoll, unter den Verbundpartnern der Berufsbildung ein Commitment auszuarbeiten. Dieses soll einerseits die anzustrebenden Ziele, die zu ergreifenden Massnahmen und die Verantwortlichkei-ten festlegen, andererseits aber auch die Umsetzung ermöglichen. In beiden Phasen ist auf die Möglichkeit der Projektförderung nach Artikel 54 und 55 des Berufsbildungsgesetzes zurückzugreifen. Dank dieser gesetzlichen Grundlage hat der Bund die Möglichkeit, die Analyse- und Pla-nungsarbeit mitzufinanzieren und geeignete Massnahmen zu unterstützen.
Chance „Weiterbildungsgesetz“
Das Commitment wird gestärkt, wenn die Förderung der Nachholbildung auch gesetzlich verankert wird. Gegenwärtig besteht die Chance, im neu zu schaffenden Weiterbildungsgesetz eine entspre-chende Regelung aufzunehmen. Beim aktuellen Stand der Diskussion kann davon ausgegangen werden, dass das Weiterbildungsgesetz vorsieht, dass nichtformale und informelle Bildung an die formale Bildung, zum Beispiel an die berufliche Grundbildung, angerechnet wird. Damit nimmt auch das Weiterbildungsgesetz das Thema «Nachholbildung» auf. Aber wie im Berufsbildungsgesetz wird auch im Weiterbildungsgesetz die Nachholbildung nur geregelt, nicht gefördert. Dies ist mit einer entsprechenden Ergänzung im Artikel 7 zu korrigieren:
«Art. 7 Anrechnung von Bildungsleistungen an die formale Bildung
1 Bund und Kantone sorgen mit ihrer Gesetzgebung für transparente und möglichst gleichwertige Verfahren zur Anrechenbarkeit von Weiterbildung und informeller Bildung an die formale Bildung.
3 (neu) Sie ergreifen zusammen mit den Organisationen der Arbeitswelt Massnahmen, die erwerbstätige Personen ohne berufliche Grundbildung auf die anderen Qualifikationsverfahren (Nachholbildung) vorbereiten.»
Mit einer solchen Regelung könnte eine Politik entwickelt werden, welche die Weiterbildungsbetei-ligung der Personen ohne berufliche Erstausbildung erhöhen würde. Denn diese Gruppe beteiligt sich nur halb so viel an der Weiterbildung wie Personen, die über einen Abschluss auf Sekundarstufe II verfügen . Damit fehlen der Gruppe der Ausbildungslosen aber wichtige Voraussetzungen, um einen verbesserten Zugang zur Nachholbildung zu finden. Denn fehlende Weiterbildung ist eines der Hindernisse, welches dieser Gruppe den Zugang zur Nachholbildung erschwert. Travail.Suisse wird sich dafür einsetzen, dass die Politik die Chance „Weiterbildungsgesetz“ packt und das Potenzial an Nachholbildungen ausnützt. Denn fehlende Nachholbildungen bedeuten erstens mehr Migration und zweitens höhere Kosten bei der sozialen Sicherheit.
Bruno Weber-Gobet, Leiter Bildungspolitik, Travail.Suisse (13.05.2013)