Berufsbildung 2030 – Vernehmlassung

Sehr geehrte Damen und Herren

Gerne nehmen wir Stellung zur „Berufsbildung 2030 – Vision und strategische Leitlinien“. Travail.Suisse war im gesamten Prozess der Erarbeitung mit dabei; und wir haben die Prozessführung als positiv erlebt. Für die Zukunft wichtige Themen kamen auf den Tisch und wurden verbundpartnerschaftlich diskutiert. Travail.Suisse kann daher im Grundsatz diese strategischen Leitlinien mittragen.

Allerdings: ….

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Den Zugang zur Weiterbildung für Menschen mit Behinderungen verbessern

Seit dem 1. Januar 2017 ist das Weiterbildungsgesetz WeBiG in Kraft. Es gibt dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI die Möglichkeit, Leistungsvereinbarungen mit sogenannten Organisationen der Weiterbildung abzuschliessen (Art. 12 WeBiG). Ziel ist es, die Information, die Koordination und die Entwicklung in Bezug auf die Weiterbildung zu stärken (Art. 1 WeBiV). Eine der Leistungsvereinbarungen hat das SBFI mit Travail.Suisse Formation TSF abgeschlossen. Dabei liegt der Schwerpunkt beim Thema „Zugang zur Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen“.

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Neue Berufsbildungsverordnung: Zu wenig eingebettet in andere Bildungserlasse

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir nehmen gerne die Möglichkeit wahr, zur Änderung der Verordnung über die Berufsbildung BBV Stellung zu nehmen. Nach unserer Meinung ist dies eine überaus wichtige Verordnungsänderung. Die Entscheidungen haben einen grossen Einfluss auf die Weiterentwicklung der Höheren Berufsbildung. Durch die Subjektfinanzierung in Bezug auf die Vorbereitungskurse auf Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen hin erhält das Finanzierungs- und das Bildungssystem eine ganz neue Dynamik. Je mehr Klarheit und Verständlichkeit von Beginn weg vorhanden ist, umso besser wird sich das System etablieren und seine Stärken entwickeln können.

Grundsätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass die Verordnung zu wenig eingebettet ist in die gesetzlichen Regelungen anderer Bildungserlasse.

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Die älteren Arbeitnehmenden fühlen sich zurecht ausgegrenzt

Am 25. April 2017 fand die dritte Nationale Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende statt. In der Schlusserklärung wurde zum ersten Mal der Begriff „Altersdiskriminierung“ aufgenommen und im Zusammenhang mit den älteren Arbeitnehmenden von einem notwendigen „Kulturwandel“ gesprochen. Aus Sicht von Travail.Suisse, dem unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, wurde damit die Diskussion über die älteren Arbeitnehmenden auf eine neue, sachlichere Ebene gehoben, was nur zu begrüssen ist.

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Ältere Arbeitnehmende fühlen sich ausgegrenzt

Am 25. April 2017 findet die dritte Nationale Konferenz zum Thema „ältere Arbeitnehmende“ statt. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst diese Konferenz, obschon sie weder über gesetzliche Regelungen entscheiden kann, noch über finanzielle Mittel verfügt. Aber sie hilft mit, das Problembewusstsein für das Thema zu schärfen und Aktivitäten auf den verschiedensten Ebenen auszulösen.

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Berufsbildung 2030 und die Schnittstellen zur Hochschulbildung

Die Bildung ist durch eine ganze Palette von Megatrends herausgefordert. Die Berufsbildung hat sich die Aufgabe gestellt, im Rahmen des Strategieprozesses Berufsbildung 2030 den Herausforderungen offensiv zu begegnen. Da aber die Berufsbildung nur ein Teil des Bildungssystems bildet, stellt sich die Frage nach Schnittstellen zu anderen Bildungsbereichen wie etwa dem Hochschulbereich.

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Mit 100 Millionen ist nur ein kleiner Teil des Problems gelöst

Im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020 wurde beschlossen, ein Spezialprogramm für Humanmedizin zu starten. Mit 100 Millionen Franken soll die Anzahl der Studienabgängerinnen und Studienabgänger von 860 im Jahre 2014 auf 1350 im Jahre 2025 steigen. Dabei ist man insbesondere daran interessiert, mehr Ärzte und Ärztinnen für die medizinische Grundversorgung zu gewinnen. Das wird allerdings nur gelingen, wenn die verschiedenen Akteure in diesem Bereich dieses Ziel bewusst ins Auge fassen und zu seinen Gunsten Entscheidungen treffen.

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Travail.Suisse weist die MiVO-HF zur Überarbeitung zurück

Sehr geehrte Damen und Herren
Wir nehmen gerne die Möglichkeit wahr, zur totalrevidierten MiVo-HF Stellung zu nehmen. Wir weisen hier schon darauf hin, dass Travail.Suisse den Entwurf zur Überarbeitung zurückweist. Zwar können wir weitestgehend den Zielen der Totalrevision zustimmen. Mit den Vorschlägen, wie diese Ziele erreicht werden sollen, sind wir allerdings nicht einverstanden. Nach unserer Überzeugung führt die neue MiVo-HF mit ihren Vorschlägen und ihrer Ausgestaltung zu einer Schwächung statt zu einer Stärkung der Höheren Fachschulen. Dabei sollte mit der neuen MiVo-HF gerade die Chance gepackt werden, den Prozess zur Stärkung der Höheren Fachschulen weiterzuführen.

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Eine neue Verordnung schwächt die Höheren Fachschulen

Gegenwärtig läuft die Vernehmlassung zur Verordnung über die Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF). Sie dauert noch bis zum 31. März 2017. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, warnt vor einer Schwächung des Bildungsbereichs der Höheren Fachschulen. Der Verordnungsentwurf in seiner jetzigen Form ist abzulehnen.

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Wie kann ein Gesamtarbeitsvertrag zur Integration von Personen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt beitragen?

Personen mit einer Behinderung sollen wenn immer möglich in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Dazu braucht es das Engagement verschiedenster Kreise, so auch das Engagement der Sozialpartner. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, hat ein Projekt gestartet, welches der Frage nachgeht, wie Gesamtarbeitsverträge die Integration von Personen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt fördern können. Unterstützt wird das Projekt vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB und dem Bundesamt für Sozialversicherungen BSV.

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