Berufsbildung leidet unter Spardruck

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) 1 für die Jahre 2017–2020 verabschiedet. Das Berufsbildungsbudget des Bundes soll in dieser Phase um 1.4% bei einer angenommen Teuerung von 0.9% steigen. Dieser Vorschlag genügt in keiner Weise. Das bundesrätliche Ziel „Die Schweiz bleibt führend in Bildung, Forschung und Innovation, und das inländische Arbeitskräftepotenzial wird besser ausgeschöpft“, wird so nicht erreicht. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, wird sich dafür einsetzen, dass in der parlamentarischen Debatte Korrekturen vorgenommen werden.

Den ganzen Artikel lesen

 

Ärztliche Grundversorgerinnen und Grundversorger gesucht

Es braucht mehr Ärzte. Der Bund will deshalb in den Aufbau neuer Studienplätze investieren. Gegen 100 Millionen möchte er dazu zur Verfügung stellen. Die Hochschulen können sich um die Bundesgelder bewerben. Wer wird das Rennen machen? Für Travail.Suisse ist wichtig, dass jene Studienorte den Zuschlag erhalten, welche bestrebt sind, die Anzahl der ärztlichen Grundversorgerinnen und Grundversorger zu erhöhen.

Ganzer Artikel lesen

Hochschulweiterbildung: Der Rahmen ist jetzt zu schaffen!

Am 1. Januar 2017 tritt das erste eidgenössische Weiterbildungsgesetz WeBiG in Kraft. Sein Zweck ist es, die Weiterbildung im Bildungsraum Schweiz zu stärken (vgl. Art. 1.1 WeBiG). Die Hochschulen haben sich im Gesetzgebungsprozess dafür eingesetzt, dass sie die Umsetzung der Grundsätze des WeBiG in ihrer Zuständigkeit behalten (vgl. Art. 2.2 WeBiG). Nun ist es aus Sicht von Travail.Suisse an der Zeit, diese Aufgabe raschmöglichst an die Hand zu nehmen.

Ganzer Artikel lesen

Begünstigung der Weiterbildung

Am 1. Januar 2017 tritt das erste eidgenössische Weiterbildungsgesetz WeBiG in Kraft. Sein Zweck ist es, die Weiterbildung im Bildungsraum Schweiz zu stärken (vgl. Art. 1.1 WeBiG).

Unter anderem verlangt das Weiterbildungsgesetz von den öffentlichen und privaten Arbeitgebern, dass sie die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern begünstigen (Art. 5.2 WeBiG). Konk-ret bedeutet dies, dass sie ihre Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeitenden auch im Hinblick auf die Weiterbildung wahrzunehmen haben, indem sie zum Beispiel ein günstiges Umfeld für Bildung im Unter-nehmen schaffen. Dabei appelliert das WeBiG bei der Umsetzung der Fürsorgepflicht an die Selbstverantwortung der Arbeitgeber. Aus Arbeitnehmersicht darf daher erwartet werden, dass ein Arbeitgeber in einem betrieblichen Weiterbildungsleitbild den Mitarbeitenden aufzeigt, wie er seine „Selbstverantwortung“ in Bezug auf die Weiterbildung wahrnehmen will und wie er seine finanzielle, zeitliche und organisatorische Unterstützung der Mitarbeitenden im Hinblick auf die Weiterbildung sieht.

Gesamtes Dokument lesen

 

 

Kompetenzmanagement: Aktiv dem Fachkräftemangel entgegenwirken

Ich hatte die Möglichkeit, an der VKM-Tagung vom 04.12.2015 ein Kurzreferat zum Kompetenzmanagment zu halten. Meine Grundthese:

Die Bewältigung des Fachkräftemangels ist auf Bildungsmassnahmen (formal, nonformal, informell) angewiesen. Damit diese effizient und zielgerichtet stattfinden können, braucht es ein kluges Kompetenzmanagement.

VKM Fachkräfteproblematik

Medizinische Grundversorgung sicherstellen: Es braucht mehr als nur mehr Ärzte

Die Debatte um die Ausbildung von mehr Ärzten ist voll im Gang. Endlich! Mit dem Sonderprogramm des Bundes, das 100 Millionen Franken für mehr Studienplätze in der Humanmedizin zur Verfügung stellen will, wurde diese notwendige Diskussion angestossen. Eine wichtige Rolle bei den bevorstehenden Entscheidungen wird der ständige Ausschuss für Fragen der Hochschulmedizin haben (vgl. Art. 15.1a HFKG). Er wird die Vorabklärungen in Bezug auf Effizienz, Effektivität und die Nachhaltigkeit der eingegeben Projekte der Hochschulen machen.

Travail.Suisse unterstützt diesen geplanten Prozess und die beabsichtigten finanziellen Aufwendungen. Trotzdem möchten wir auf vier Punkte hinweisen, die uns wichtig sind und in der Gefahr stehen, in der hitzigen Debatte vergessen zu werden:

1. Die Schweiz braucht nicht einfach mehr selbstausgebildete Ärzte, sondern mehr Hausärzte und Hausärztinnen, um die medizinische Grundversorgung sicherstellen zu können. Bei der Auswahl der Projekte ist dies zu berücksichtigen. Die Projekte sollten zeigen, was sie unternehmen, um dieses Ziel besser erreichen zu können.

2. Um die medizinische Grundversorgung auch in Zukunft garantieren zu können, ist zwar das Ziel anzustreben, gegen 400 (Haus-)Ärzte pro Jahr mehr in der Schweiz auszubilden. Aber es sind auch andere Massnahmen anzupacken, wie sie in einem Bericht des Bundesrates ausformuliert wurden . Die Frage stellt sich: Braucht es für die eine oder andere Massnahme allenfalls auch eine Anschubfinanzierung durch den Bund?

3. Das Problem des Ärztemangels kann nur entschärft werden, indem das Potenzial der verschiedenen Gesundheitsberufe optimal ausgenutzt wird. Die Zahl plus 400 (Haus-)Ärzte funktioniert nur, wenn die Leistungen, welche nicht zwingend durch sie erbracht werden müssen, durch andere Gesundheitsberufe übernommen werden. Die Entscheidungen diesbezüglich sind daher parallel zum Aufbau von mehr Studienplätzen für (Haus-)Ärzte vorwärtszutreiben. Die Fragen, die sich hier aufdrängen, lauten: Welcher Auf- und Ausbau ist allenfalls nötig bei den verschiedenen Gesundheitsberufen? Welche Bildungsanbieter übernehmen diesbezüglich den Lead? Wer trägt die allfälligen Investitionskosten?

4. Die gemachten Überlegungen zeigen, dass das Problem der medizinischen Grundversorgung nicht allein durch die universitäre Humanmedizin gelöst werden kann. Die anderen Bildungsbereiche (Fachhochschulen, Höhere Fachschulen) sind daher mit ihrem Knowhow auch in die Diskussionen einzubinden.

Hochschulen: Mitwirkung in Bezug auf die strategischen Prozesse nötig

Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, hat am Kongress vom 12. September 2015 auch hochschulspezifische Forderungen verabschiedet. Eine betrifft die Mitwirkungsrechte der Dozierenden, eine andere das Problem der Veradministrierung der Hochschulen.

Durch das Inkrafttreten des Hochschulförderungs- und –koordinationsgesetzes HFKG besteht Raum für Reformen im Hochschulbereich. Durch die institutionelle Akkreditierung, welche angemessene Mitwirkungsrechte für die Hochschulangehörigen verlangt (Art. 30.1a.4 HFKG), ist an jeder Hochschule die Frage nach den „angemessenen“ Mitwirkungsrechten (neu) gestellt. Die Studierenden haben es vorgemacht, wie die Mitwirkungsstandards für sie aussehen sollten . Ähnliches muss aus Sicht von Travail.Suisse auch im Hinblick auf die Dozierenden erarbeitet werden. Die Dozierenden brauchen Mitwirkungsrechte, die ihrer Bedeutung entsprechen. Die Lehrenden und Forschenden sind nicht einfach nur Angestellte. Ihre Arbeit bildet den Inhalt und den Kern der Hochschulen. Das ist zwar allen bewusst, schlägt sich aber nicht an allen Hochschulen in den Mitwirkungsrechten nieder. Die Mitwirkung sollte die Partizipation über alle Geschäfte auf allen Führungsebenen garantieren und den Dozierenden die Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen, „die ihnen ein unabhängiges Funktionieren ermöglichen“ . Mitwirkung, die sich auf die operative Ebene von Instituten oder Studiengängen be-schränkt, kann nicht als Mitwirkung im eigentlichen Sinn angesehen werden. Diese ist zwar wichtig. Mitwirkung im eigentlichen Sinn beginnt erst dort, wo die Dozierenden in den strategischen Prozessen in den relevanten Mitwirkungsgebieten voll als Partner akzeptiert werden . Hier sind aus Sicht von Travail.Suisse insbesondere bei den Fachhochschulen noch grosse Fortschritte zu erzielen.

Das Problem der Veradministrierung der Hochschulen

Eine Frage, die mit den Dozierenden auf strategischer Ebene unbedingt diskutiert werden muss, ist die Administration an Hochschulen. Ist alles nötig, was heute gemacht wird? Besteht nicht die Gefahr einer Veradministrierung, die der Lehre und der Forschung unnötig Finanzen entzieht? Travail.Suisse weiss, dass die „Veradministrierung“ ein dorniges Thema ist. Schon vor Jahren versuchten wir einmal, Licht ins Dunkel in Bezug auf den Vorwurf der Veradministrierung der Hochschulen zu bringen. Wir sind aber – was einige freuen wird – an der Autonomie der Hochschulen gescheitert. Leider ist aber der Vorwurf seit damals nicht verklungen. Im Gegenteil. Der Spardruck auf die Lehrenden und Forschenden steht oft im Gegensatz zum Ausbau auf Seiten der Administration. Und da dies nicht offen im Rahmen der erwarteten strategischen Mitwirkung zusammen mit den Dozierenden diskutiert wird, bleibt der Vorwurf der Veradministrierung als demotivierende Grösse auf Seiten der Lehrenden und Forschenden bestehen. Ein guter Grund, etwas dagegen zu unternehmen!

Bleibt das Weiterbildungsgesetz toter Buchstabe?

Am 1. Januar 2017 beginnt eine neue Ära in der Weiterbildungspolitik der Schweiz. Auf dieses Datum hin tritt das erste eidgenössische Weiterbildungsgesetz WeBiG in Kraft. Am 2. Oktober 2015 ging die Vernehmlassungsfrist für die Verordnung zum Weiterbildungsgesetz (WeBiV) zu Ende. Aus dem Verordnungsentwurf lassen sich erste Hinweise gewinnen, welche Kraft dieses Gesetz für die Bewältigung verschiedener wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Probleme entwickeln wird. Aus Sicht von Travail.Suisse, dem unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ergibt sich ein sehr durchzogenes Bild.

Das Weiterbildungsgesetz ist als Rahmengesetz konzipiert. Es bildet den Rahmen für alle Bundes- und Kantonsgesetze, in denen Weiterbildung ein Thema ist. Die Spezialgesetze der Weiterbildung haben die Regelungen des Rahmengesetzes zu beachten, zum Beispiel die Ziele nach Art. 4 WeBiG oder die Grundsätze nach Art. 5 – 9 WeBiG. Von diesem Rahmengesetz sind also vor allem Bund und Kantone betroffen, und zwar bezogen auf ihre Gesetzgebung, ihre Finanzierung und ihre Angebote von Weiterbildung. Die nicht-staatliche Welt wird zwar vom Weiterbildungsgesetz auch erwähnt. Sie wird aber hauptsächlich auf ihre Selbstverantwortung (vgl. Art. 5.2 und Art. 6.1 WeBiG) hin angesprochen.

Mehrwert für die Teilnehmenden nur bei Koordination

Travail.Suisse geht davon aus, dass durch das Weiterbildungsgesetz ein Mehrwert für die Teilnehmenden an Weiterbildung entsteht. Dieser Mehrwert soll sich sowohl im Hinblick auf den Arbeitsmarkt wie auch im Hinblick auf den Bildungsmarkt auszahlen. Er hängt engstens mit der Transparenz im Weiterbildungsmarkt, der Qualität der Weiterbildung und der Vereinfachung der Anerkennung von non-formalen Bildungsleistungen an das formale Bildungssystem zusammen.

Spannend ist nun zu sehen, dass in Art. 2.2 WeBiG die Umsetzung der Grundsätze des Weiterbildungsgesetzes im Hochschulbereich den hochschulpolitischen Organen übertragen wird. In anderen Bereichen, zum Beispiel im Berufsbildungsbereich oder im Bereich der Arbeitslosenversicherung fehlt aber eine solche Kompetenzübertragung. Wer hat hier nun in Bezug auf die Spezialgesetze die Aufgabe und die Kompetenz, die Grundsätze auszulegen und umzusetzen? Der Verordnungsentwurf des Bundes zum Weiterbildungsgesetz gibt darauf keine Antwort. Als Organisation der Arbeitswelt hat Travail.Suisse allerdings ein Interesse daran, dass für die Teilnehmenden das Weiterbildungssystem transparenter wird. Bund und Kantone sind daher aufgefordert, koordiniert Grundregeln für die Umsetzung der Grundsätze in den eidgenössischen und kantonalen Spezialgesetzen zu schaffen. Dazu braucht es aber ein Organ, das diese Arbeit wahrnimmt. Travail.Suisse fordert, dass Bund und Kantone in Bezug auf die von ihnen geregelte Weiterbildungstätigkeit eine Konferenz zur koordinierten Umsetzung der Grundsätze des Weiterbildungsgesetzes Art. 5 – 9 und zur Konkretisierung der Ziele Art. 4 WeBiG schaffen. Dabei sollen sie auch die Organisationen der Arbeitswelt und die Organisationen der Weiterbildung mit beratender Stimme miteinbeziehen. Das bietet die Chance, dass der staatliche und der nicht-staatliche Bereich voneinander lernen und sich bei verschiedenen Fragen in die gleiche Richtung entwickeln können.

Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener bedingen finanzielles Engagement

Das Weiterbildungsgesetz enthält auch spezialgesetzliche Regelungen, und zwar im Hinblick auf den Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener (Art. 13-16 WeBiG). Die Regelungen in der vorgeschlagenen Verordnung sind grundsätzlich zu begrüssen. Vor allem die Erarbeitung von strategischen Zielen, die alle vier Jahre überprüft werden, bildet eine gute Basis für die Entwicklung dieses Bildungsbereiches (Art. 8 WeBiV). Allerdings wird zu einseitig auf die Umsetzung durch die Kantone gesetzt (vgl. Art. 9 WeBiV). Gerade wenn auf der Ebene von Branchen gesamtschweizerische Projekte ins Auge gefasst werden oder die strategischen Ziele nahelegen, dass der Bund eine nationale Kampagne fahren soll, fehlen die entsprechenden Möglichkeiten in der Verordnung. Es sind daher entsprechende Ergänzungen vorzusehen: „Die Umsetzung der vereinbarten strategischen Ziele erfolgt mittels Programmen a. einzelner oder mehrerer Kantone b. gesamtschweizerisch tätiger Organisationen der Arbeitswelt c. des Bundes“. Das Hauptproblem im Hinblick auf den Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener steckt allerdings nicht in der Verordnung. Diese würde eine zukunftsfähige Politik in diesem Bildungsbereich ermöglichen. Das Problem sind die Finanzen. Die Weiterbildungsbotschaft sieht ein Finanzvolumen des Bundes in dieser Frage von 2 Millionen Franken pro Jahr vor. Damit bewegt man kaum etwas. Soll das neue Gesetz etwas bewirken, so muss die Politik über die Bücher gehen und im Rahmen der Finanzbotschaft in Bezug auf Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft 2017-2020) einen angemessenen Betrag für den Bereich Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener sprechen. Finanzen sind notwendig für den Aufbau von Strukturen, für die Teilnehmergewinnung und die Durchführung von Bildungsprojekten. Erste Berechnungen zum Beispiel vom Schweizerischen Verband für Weiterbildung SVEB, bei dem Travail.Suisse seit Jahren im Vorstand mitarbeitet, zeigen, dass etwa 6 Millionen Franken pro Jahr, das heisst über vier Jahre rund 24 Millionen Franken, notwendig sind, um erste positive Effekte zu erzielen. Die 24 Millionen Franken sollten dabei progressiv über die vier Jahre verteilt werden.

Koordination und Finanzen sind entscheidend

Das Weiterbildungsgesetz ist von Seiten von Travail.Suisse mit Hoffnungen verbunden. Allerdings ist die Gefahr gross, dass das Gesetz toter Buchstabe bleibt, wenn nicht der Bund ein Koordinationsorgan schafft zur Umsetzung der Ziele und Grundsätze des Weiterbildungsgesetzes und das Parlament nicht die Finanzen zugunsten des Erwerbs und des Erhalts von Grundkompetenzen erhöht.

Verordnung zur Weiterbildung: Die wichtige Frage der nationalen Koordination ist nicht gelöst

Am 2. Oktober 2015 endete die Vernehmlassungsfrist zur Verordnung zum Weiterbildungsgesetz. Aus Sicht von Travail.Suisse, dem unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, werden mit dieser Verordnung wichtige Weichenstellungen für die Entwicklung der Weiterbildung in der Schweiz vorgenommen. Allerdings hängt die Umsetzung des Weiterbildungsgesetzes nicht nur von der Verordnung selber, sondern auch von den vorhandenen finanziellen Mitteln ab, die im nächsten Jahr im Rahmen der BFI-Botschaft für die Jahre 2017 bis 2020 vom Parlament definiert werden. Angesichts des herrschenden Spardrucks ist zu befürchten, dass es die Weiterbildung schwer haben wird.

Das Weiterbildungsgesetz (WeBiG) hat das Globalziel, die Weiterbildung als Teil des lebenslangen Lernens im Bildungsraum Schweiz zu stärken und den Erwerb und den Erhalt der Grundkompetenzen Erwachsener zu fördern. Die vorliegende Verordnung (WeBiV) weist grundsätzlich in die richtige Richtung.

Die seit Jahrzehnten geübte Praxis, dass gesamtschweizerische Organisationen der Weiterbildung für ihre übergeordnete Leistung für die Weiterbildung vom Bund unterstützt werden, findet nun in einer Verordnung ihre klarere Regelung. Das ist zu begrüssen. Zu unterstützen ist insbesondere die Neuerung, dass sich Finanzhilfen nach der Dauer einer BFI-Periode richten (Art. 3.3 WeBiV). Das schafft mehr Sicherheit für die Organisation der Weiterbildung und mehr Transparenz und Synergiemöglichkeiten unter den verschiedenen Organisationen der Weiterbildung (Art.4.4 (WeBiV).

Auch die Regelungen bzgl. dem Erwerb und dem Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener sind unterstützungswürdig. Vor allem die Erarbeitung von strategischen Zielen, die alle vier Jahre überprüft werden, bildet eine gute Basis für die Entwicklung dieses Bildungsbereiches (Art. 8 WeBiV). Allerdings wird zu einseitig auf die Umsetzung durch die Kantone gesetzt. Gerade wenn auf der Ebene von Branchen gesamtschweizerische Projekte ins Auge gefasst werden oder die strategischen Ziele nahelegen, dass der Bund eine nationale Kampagne fahren soll, fehlen die entsprechenden Möglichkeiten in der Verordnung. Hier muss die Verordnung nachgebessert werden.

Umsetzung muss vom Bund koordinert werden

Ganz problematisch ist, dass sich der Bund in dieser Verordnung der Frage entzieht, wie die Grundsätze des Weiterbildungsgesetzes (Art. 5-9 WeBiG) in den Dutzenden von Spezialgesetzen koordiniert umgesetzt werden sollen. Dazu braucht es unbedingt ein Koordinationsorgan zwischen Bund und Kantonen, in dem auch die Organisationen der Arbeitswelt und die Organisationen der Weiterbildung mit beratender Stimme Einsitz haben sollen. Ohne ein solches Organ schafft das neue Gesetz kaum einen Mehrwert für die Teilnehmenden. Das neue Gesetz sollte aber gerade im Hinblick auf die Transparenz, die Qualität und die Vereinfachung der Anerkennung von non-formalen Bildungsleistungen an das formale Bildungssystem Vorteile gegenüber der heutigen Situation schaffen. Das verlangt aber, dass insbesondere Art. 6 WeBiG nicht in jedem Spezialgesetz und nicht in jedem Kanton unterschiedlich umgesetzt wird.

Schafft der Bund kein Organ, dass die Ziele nach Art. 4 WeBiG konkretisiert und die Umsetzung der Art. 5-9 WeBiG koordiniert, bleibt das Weiterbildungsgesetz auf weite Strecken toter Buchstabe. Wenn dann noch das Parlament in diesem Bereich spart, wird das neue Weiterbildungsgesetz keine Hilfe sein bei der Bewältigung der demografischen Herausforderung und des Fachkräftemangels.

Vernehmlassung WeBiV Travail.Suisse

Die Bildung zukunftsfähig machen

Travail.Suisse führte am 12. September 2015 den alle vier Jahre stattfindenden Kongress durch. Auch das Thema „Bildung“ wurde debattiert. Die wichtigsten Forderungen habe ich in einer kurzen Ansprache festgehalten:

Liebe Kongressteilnehmende, liebe Gäste
Bildung ist einer der zentralen Schlüssel zur Zukunft.
Es muss deshalb auch auf allen Stufen in die Bildung investiert werden.
Die persönliche, die gesellschaftliche und die wirtschaftliche Entwicklung sind eng mit den Bildungsmassnahmen verknüpft.

Aufs Ganze gesehen verfügt die Schweiz heute über ein effizientes und gut funktionierendes Bildungssystem.
Es ist eines der grossen Stärken der Schweiz.
Insbesondere der gute Mix von allgemeinbildenden und berufsbezogenen Bildungswegen trägt einen grossen Teil dazu bei, dass die Schweiz erfolgreich ist.
Dazu kommt eine hohe Durchlässigkeit des Bildungssystems.
Sie ermöglicht den Arbeitnehmenden Weiterentwicklungen und berufliche Spurwechsel.

Die Bildung steht allerdings auch vor Herausforderungen.

Der Schweiz muss es gelingen, das Bildungspotential aller Personen noch optimaler auszunutzen: Sowohl das Potential der Jüngeren wie auch der Älteren, sowohl das Potential der Frauen wie auch der Männer.

Unsere Forderungen im Kongresspapier nehmen darauf Bezug:

Wir wollen, dass die Berufswahlvorbereitung in der Volksschule intensiviert wird.
Wir wollen, dass die Berufswahl weniger durch Statusdenken und soziale Herkunft als vielmehr durch Talent und Motivation beeinflusst wird.
Und wir wollen, dass die berufliche Lehre gestärkt wird durch eine Aufwertung der Allgemeinbildung und eine bessere Qualifikation der Berufsbildner.

Wir fordern, dass die Berufsbildung für Erwachsene gestärkt und ausgebaut wird.
Erwachsene sollen mit weniger Widerständen und Hindernissen zu kämpfen haben, wenn sie einen Berufsabschluss nachholen wollen, wenn sie einen Berufswechsel planen oder nach der Familienphase einen beruflichen Wiedereinstieg wagen.
Wir wollen, dass eine berufliche Standortbestimmung nach 40 zum Standard für alle wird.
Eine Laufbahnberatung nach 40 soll allen Arbeitnehmenden ermöglichen, sich für die zweite Hälfte des Arbeitslebens neu zu positionieren, so dass sie auch nach 50 oder 55 noch voll arbeitsmarktfähig sein können.

Wir erwarten, dass die Betriebe und Branchen den gesetzlichen Auftrag, die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden zu begünstigen, in einem betrieblichen Aktionsplan umsetzen und sozialpartnerschaftlich in Gesamtarbeitsverträgen konkretisieren. Davon sollen auch die Frauen und weniger Qualifizierten profitieren können.

Wir wollen, dass die Höhere Berufsbildung gestärkt wird.
Insbesondere sollen die Kosten für die Studierender Höheren Berufsbildung gesenkt werden.
Studierende in der Höheren Berufsbildung sollen finanziell ähnlich behandelt werden wie Studierenden an Hochschulen.

An den Hochschulen selber sind die Mitwirkungsrechte der Dozierenden auszubauen.
Es muss eine neue Kultur der Mitwirkung entstehen.
Zudem ist alles zu unternehmen, dass die Veradministrierung der Hochschulen zurückgefahren wird.
Sie entzieht der Lehre und der Forschung die notwendigen Gelder.

Dies einige der Schwerpunkte von Travail.Suisse im Bereich der Bildung. Gemäss unserem Motto:
Die Bildung zukunftsfähig machen und die Zukunft durch Bildung ermöglichen.