Das Schweizerische Tertiärsystem ist geprägt durch unterschiedliche Profile der Tertiärbereiche. Aus meiner Sicht wird es eine wichtige Aufgabe der Hochschulkonferenz sein, mit ihren Entscheidungen die Profilbildung im Tertiärbereich zu stärken und voranzutreiben.
Zum Tertiärbereich der Schweiz gehören erstens die universitären Hochschulen. Diese teilen sich auf in Hochschulen mit einem universalen Angebot (z.B. die Universitäten Zürich oder Genf) oder in solche mit einem Schwerpunktangebot in Technik (ETH Lausanne oder Zürich) oder Wirtschaft (Universität St.Gallen). Eine zweite Gruppe bilden Fachhochschulen und pädagogische Hochschulen. Und schliesslich gehört auch die Höhere Berufsbildung zum Tertiärbereich. Sie umfasst die Höheren Fachschulen, die Berufsprüfungen und Höheren Fachprüfungen. Ihre Regelung unterliegt allerdings nicht dem Hochschulförderungs- und –koordinationsgesetz HFKG, sondern dem Berufsbildungsgesetz BBG.
Profilbildung über die Zulassungsregelungen
Eine wichtige Rolle bei der Profilierung innerhalb des Tertiärbereichs bilden die Zulassungsregelungen. Die Gesetzgebung ist diesbezüglich relativ klar: Sowohl im HFKG (Art. 23-26) wie auch im BBG (Art. 26.2) sind die entsprechenden Regelungen ausformuliert. Am meisten Unklarheiten bestehen in Bezug auf die Fachhochschulen. Genauso wie die unterschiedlichen Fachbereiche, sind auch die Zulassungen differenziert anzuschauen. Zudem bestehen bis heute Schwierigkeiten bei der Umsetzung der einjährigen Arbeitswelterfahrung für gymnasiale Maturanden, was für alle Seiten unbefriedigend ist. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Quote der Berufsmaturand/innen bei den Studierenden an Fachhochschulen stetig steigt und nicht – wie oft angenommen – sinkt.
Akkreditierung im Dienste der Profilierung
Um die Qualität der Hochschulbildung zu fördern, sieht das HFKG eine institutionelle Akkreditierung von Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs vor (vgl. Art. 28). Die Akkreditierungsrichtlinien sollen dabei die „Besonderheiten (…) von universitären Hochschulen, Fachhochschulen, pädagogischen Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs Rechnung“ tragen (vgl. Art. 30.2). Das heisst, die Akkreditierung soll die Profilierung der verschiedenen Hochschultypen stützen und fördern. Der Hochschulrat wird bei der Genehmigung der Akkreditierungsrichtlinien darauf zu achten haben, dass er die Profilbildung der Hochschulen wirklich stärkt.
Rekrutierung von Dozierenden, die dem Profil des Hochschultypus entsprechen
Es liegt in der Autonomie der Hochschulen, ihre Dozierenden zu rekrutieren. Dabei achten sie einerseits darauf, dass die Dozierenden entsprechend qualifiziert sind (vgl. Art. 30.1a1) und andererseits wählen sie die Dozierenden gemäss dem Profil ihres Hochschultyps aus. Dies stellt aber vor allem die Fachhochschulen vor ein Problem: Sollen sie wie auch die pädagogischen Hochschulen ihr Profil behalten und stärken, so brauchen sie dringend Instrumente, um den eigenen Nachwuchs gezielt zu fördern.. Die FH-Dozierenden sollen sowohl alle Stufen eines FH-Ausbildungsganges kennen und praxisnah unterrichten wie auch wissenschafts- und anwendungsorientiert forschen können. Die Universitäten kennen zur Schaffung ihres eigenen Nachwuchses den dritten Ausbildungszyklus. Die Fachhochschulen (und pädagogischen Hochschulen) kennen dieses Möglichkeit nicht. Die Hochschulkonferenz wird gerade auf dem Hintergrund ihres Auftrages „Förderung des Profils der Hochschulen“ (vgl. Art. 3c) Lösungen präsentieren müssen, die eine sachgemässe Antwort auf das beschriebene Problem sind.