Travail.Suisse hatte die Möglichkeit, zu den „Richtlinien des Hochschulrates für die Akkreditierung von Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs“ Stellung zu nehmen. Hier unsere Antwort
Sehr geehrter Herr Bundesrat, Sehr geehrte Frau Brunelli
Gerne nimmt Travail.Suisse Stellung zu den Akkreditierungsrichtlinien. Grundsätzlich begrüssen wir den vorliegenden Entwurf. Er nimmt in überzeugender und in gestraffter Form die meisten der in Arbeitsgruppe erarbeiteten Anliegen auf. Es bleiben daher nur mehr wenige Bemerkungen anzuführen:
Art. 2
Im Artikel 2 bleibt der 3.Zyklus unerwähnt. Gemäss Bologna ist die PhD-Stufe ein Studienprogramm und ist deshalb als separater Punkt aufzuführen. Auch in Bezug auf die bildungspolitische Diskussion in der Schweiz um den PhD macht es Sinn, diese Studienstufe in die Richtlinien aufzunehmen und sie über die institutionelle Akkreditierung der Akkreditierung zu unterstellen.
Art. 14.4
Mit dem Begriff „Profil“ wird in den Akkreditierungsrichtlinien durchgehend die spezifische Prägung einer Hochschule bezeichnet. Nur in diesem Artikel wird der Begriff „Profil“ auf die Gutachtergruppe bezogen. Wir beantragen, dass hier der Begriff „Profil“ gestrichen wird und schlagen vor, dass der Artikel neu folgendermassen lautet: „Die Agentur gibt der Hochschule die Möglichkeit, Stellung zu nehmen zur Zusammensetzung der Gutachtergruppe bezüglich Funktionen und Kompetenzen, bevor sie sie einsetzt.“
Art. 14.5
Der Satz wird klarer, wenn er ergänzt wird: „Die Gutachtergruppe führt anlässlich der Vor-Ort-Visite Gespräche mit allen Gruppen der Hochschulangehörigen, die durch das Verfahren betroffen sind.“
Anhang 1: Art. 2.4
Wir schlagen vor, dass auch hier der Begriff der Hochschulangehörigen verwendet wird: „Die verschiedenen relevanten Gruppen der Hochschulen Hochschulangehörigen haben ein angemessenes Mitwirkungsrecht …“.
Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen.
Mit den besten Grüssen
Bruno Weber-Gobet, Leiter Bildungspolitik Travail.Suisse