Schlagwort-Archive: Akkreditierung

Arbeitsmarktbezug dank den richtigen Dozierenden

Eine der Aufgaben des Hochschulrates wird sein, die verschiedenen Hochschultypen besser zu profilieren (vgl. HFKG Art. 12.3b). Economiesuisse hat diesbezüglich in den „Leitlinien der Wirtschaft“ wenig hilfreiche Vorschläge präsentiert, denn sie verhindern eine stärkere Profilierung und Arbeitsmarktorientierung der Fachhochschulen.

Die Fachhochschulen sind aus der Berufsbildung herausgewachsen. Politik und Wirtschaft erwarten zu Recht, dass sie als Profil die Arbeitsmarktorientierung der Berufsbildung wie auch der Hochschulen hochhalten. Alle in den letzten Jahren bewilligten Bachelor- und Masterstudiengänge mussten daher im Bewilligungsverfahren ihren Bedarf im Arbeitsmarkt ausweisen. Economiesuisse behauptet nun: „Mit der zunehmenden Bedeutung der anwendungsorientierten Forschung, Umsetzung der Bologna-Reform und Einführung der Masterstudiengänge sowie der Aufnahme neuer Bereiche wie Gesundheit, Soziales und Kunst, scheint die Arbeitsmarktorientierung stärker in den Hintergrund getreten zu sein.“ Stimmt diese Aussage?

Die neuen Bereiche sind stark arbeitsmarktorientiert

Im Unterschied zu economiesuisse beurteilt Travail.Suisse gerade die neuen Fachrichtungen als überaus arbeitsmarktorientiert. Diese Ausbildungen orientieren sich an Herausforderungen, die an den Arbeitsplätzen und in den Arbeitskontexten bestehen. Personen mit diesem Hintergrund sind deshalb auf dem Arbeitsmarkt stark gesucht.

Die Zweistufigkeit von Bologna wird in den Fachhochschulen ausgenützt

Bei der Umsetzung der Bologna-Reform in den Fachhochschulen war eines klar: Der Bachelor ist der Normabschluss, nur die besten 20 Prozent haben die Möglichkeit, einen Master anzuschliessen. Die Realität ist, dass weniger als 20 Prozent einen Master absolvieren. Das heisst, der Bachelor hat sich im Arbeitsmarkt voll und ganz bewährt. Eine Einschränkung von Masterstudiengängen drängt sich angesichts dieser Situation nicht auf. Was die Musik als Teil der Kunst betrifft, so sind dort die Zahlen der Masterabschlüsse zwar viel höher. Dies gerade deshalb, weil der Arbeitsmarkt Masterabschlüsse von den Musikern verlangt. Die hohe Masterquote ist gerade in der Musik arbeitsmarktgetrieben.

Die angewandte Forschung als wichtiger Teil der Profilbildung der Fachhochschulen

Die angewandte Forschung gehört zum Leistungsauftrag der Fachhochschulen und wirkt dort profilbildend. Sie hat drei zentrale Funktionen: Sie hat die Aufgabe, (erstens) die praxisorientierte Lehre grundzulegen, (zweitens) Innovationen in der Wirtschaft zu unterstützen, indem sie die Verwertung von Forschungsergebnissen fördert und (drittens) das angewandt-wissenschaftliche Denken vor allem an Masterstudierende weiterzugeben und sie damit nicht nur für bestimmte Tätigkeiten in der Wirtschaft, sondern auch als Nachwuchs für die Lehre und Forschung an den Fachhochschulen vorzubereiten. Hier besteht allerdings für die Fachhochschulen ein Grundproblem, das mit den Vorschlägen von economiesuisse nicht zu lösen ist. Economiesuisse formuliert: „Weiterhin sollen Doktoratsstudium und weiterführende Studien wie ‚Post Doc‘-Studien und Habilitationen den Universitäten und der ETH vorbehalten bleiben.“ Eine solche Aussage ist zwar schnell formuliert, löst aber das Problem der Fachhochschulen nicht. Diese Schulen brauchen Dozierende und Forschende, die sowohl in der Wissenschaft wie in der Praxis verankert sind. Wo sollen solche zu finden sein, wenn den Fachhochschulen (und pädagogischen Hochschulen) nicht wie den Universitäten und ETH‘s erlaubt wird, ihre Nachwuchsförderungsprogramme zu entwickeln? Wer stark profilierte Fachhochschulen wünscht – und das möchte economiesuisse – muss genauer hinschauen und Lösungen vorschlagen, welche die Zukunft ermöglichen und nicht die Vergangenheit zementieren. Denn der Arbeitsmarktbezug der Fachhochschulen geht weder durch die angewandte Forschung noch durch Bologna verloren, sondern durch fehlende, fachhochschulspezifische Nachwuchsförderungsprogramme.

 

Die Hochschulweiterbildung steht in der Pflicht

Eine Aufgabe der Hochschulen ist es, Weiterbildungen anzubieten. Ich bin überzeugt, dass die Weiterbildung mit dem „Lebenslangen Lernen“ zusätzlich an Bedeutung gewinnen wird. Doch die Hochschulweiterbildung muss sich bewegen: Sowohl das neue Weiterbildungsgesetz (WeBiG) wie auch das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) nehmen sie in die Pflicht.

Der Hochschulrat als Teil der Schweizerischen Hochschulkonferenz hat die Aufgabe, „Weiterbildung in Form von einheitlichen Rahmenvorschriften“ zu regeln (HFKG Art. 12) und die Grundsätze des Weiterbildungsgesetzes (WeBiG Art. 5-9) umzusetzen (vgl. WeBiG Art. 2.2).

Diese ‚einheitlichen Rahmenvorschriften‘ werden über folgende Punkte Auskunft geben müssen:
• über die Weiterbildungsformate (MAS, CAS, DAS etc.),
• über die Zulassung zur Hochschulweiterbildung,
• über die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung,
• über die Anrechenbarkeit von Bildungsleistungen
• darüber, wie Wettbewerbsverzerrungen in der Weiterbildung vermieden werden können.

Während einige Rahmenvorschriften einfacher umzusetzen sind, sind andere Punkte regelrechte Knacknüsse: Die Zulassungsbedingungen beispielsweise werden eine erste Knacknuss bilden, denn die heutigen Regelungen der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten CRUS sind noch zu unscharf, um wirklich als Kriterien dienen zu können. Konkreter sind die Empfehlungen der Konferenz der Fachhochschulen KFH. Ihnen fehlen  allerdings Überlegungen zur Zulassung von Personen aus der Höheren Berufsbildung (Tertiär-B-Bereich). Eine zweite Knacknuss bildet die vorgesehene Aufnahme der Hochschulweiterbildung in die Akkreditierungsrichtlinien. Damit wäre zwar ein wichtiger Schritt für Qualitätssicherung und -entwicklung getan, doch jede Hochschule wird dann die geplanten Rahmenvorschriften in ihre Qualitätssicherungsstrategie bzgl. Weiterbildungsbereich implementieren müssen.

Viel zu reden geben werden auch die Regelungen zum Verbot von Wettbewerbsverzerrungen. Dabei geht es bei diesem Thema nicht nur um Wettbewerbsverzerrungen zwischen Weiterbildungen der öffentlichen Hochschulen und Weiterbildungen der privaten Anbieter, sondern auch um Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Anbietern der Höheren Berufsbildung. Im Artikel 3i HFKG heisst es:
„Der Bund verfolgt im Rahmen der Zusammenarbeit im Hochschulbereich insbesondere die folgen-den Ziele: (…) i. Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen bei Dienstleistungen und Angeboten im Weiterbildungsbereich von Institutionen des Hochschulbereichs gegenüber Anbietern der höhe-ren Berufsbildung.“
Die Botschaft zum HFKG weist dabei in diesem Zusammenhang auf das „Verbot der Subventionierung der Weiterbildungen im Hochschulbereich oder das Verbot, ähnlich lautende Titel oder Angebotsbezeichnungen wie in der höheren Berufsbildung anzubieten“, hin. Aus meiner Sicht  ist es sinnvoll, dass die Weiterbildungsverantwortlichen der Hochschulen bezüglich Artikel 3i HFKG das Gespräch mit den Vertretungen der Höheren Berufsbildung suchen. Solche Gespräche sind hilfreich für eine bessere Problemerfassung wie auch für eine konstruktive Problemlösung.

 

Richtlinien des Hochschulrates für die Akkreditierung von Hochschulen

Travail.Suisse hatte die Möglichkeit, zu den „Richtlinien des Hochschulrates für die Akkreditierung von Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs“ Stellung zu nehmen. Hier unsere Antwort

Sehr geehrter Herr Bundesrat, Sehr geehrte Frau Brunelli
Gerne nimmt Travail.Suisse Stellung zu den Akkreditierungsrichtlinien. Grundsätzlich begrüssen wir den vorliegenden Entwurf. Er nimmt in überzeugender und in gestraffter Form die meisten der in Arbeitsgruppe erarbeiteten Anliegen auf. Es bleiben daher nur mehr wenige Bemerkungen anzuführen:

Art. 2
Im Artikel 2 bleibt der 3.Zyklus unerwähnt. Gemäss Bologna ist die PhD-Stufe ein Studienprogramm und ist deshalb als separater Punkt aufzuführen. Auch in Bezug auf die bildungspolitische Diskussion in der Schweiz um den PhD macht es Sinn, diese Studienstufe in die Richtlinien aufzunehmen und sie über die institutionelle Akkreditierung der Akkreditierung zu unterstellen.

Art. 14.4
Mit dem Begriff „Profil“ wird in den Akkreditierungsrichtlinien durchgehend die spezifische Prägung einer Hochschule bezeichnet. Nur in diesem Artikel wird der Begriff „Profil“ auf die Gutachtergruppe bezogen. Wir beantragen, dass hier der Begriff „Profil“ gestrichen wird und schlagen vor, dass der Artikel neu folgendermassen lautet: „Die Agentur gibt der Hochschule die Möglichkeit, Stellung zu nehmen zur Zusammensetzung der Gutachtergruppe bezüglich Funktionen und Kompetenzen, bevor sie sie einsetzt.“

Art. 14.5
Der Satz wird klarer, wenn er ergänzt wird: „Die Gutachtergruppe führt anlässlich der Vor-Ort-Visite Gespräche mit allen Gruppen der Hochschulangehörigen, die durch das Verfahren betroffen sind.“

Anhang 1: Art. 2.4
Wir schlagen vor, dass auch hier der Begriff der Hochschulangehörigen verwendet wird: „Die verschiedenen relevanten Gruppen der Hochschulen Hochschulangehörigen haben ein angemessenes Mitwirkungsrecht …“.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen.
Mit den besten Grüssen

Bruno Weber-Gobet, Leiter Bildungspolitik Travail.Suisse

Profilbildung im Tertiärbereich stärken

Das Schweizerische Tertiärsystem ist geprägt durch unterschiedliche Profile der Tertiärbereiche. Aus meiner Sicht wird es eine wichtige Aufgabe der Hochschulkonferenz sein, mit ihren Entscheidungen die Profilbildung im Tertiärbereich zu stärken und voranzutreiben.

Zum Tertiärbereich der Schweiz gehören erstens die universitären Hochschulen. Diese teilen sich auf in Hochschulen mit einem universalen Angebot (z.B. die Universitäten Zürich oder Genf) oder in solche mit einem Schwerpunktangebot in Technik (ETH Lausanne oder Zürich) oder Wirtschaft (Universität St.Gallen). Eine zweite Gruppe bilden Fachhochschulen und pädagogische Hochschulen. Und schliesslich gehört auch die Höhere Berufsbildung zum Tertiärbereich. Sie umfasst die Höheren Fachschulen, die Berufsprüfungen und Höheren Fachprüfungen. Ihre Regelung unterliegt allerdings nicht dem Hochschulförderungs- und –koordinationsgesetz HFKG, sondern dem Berufsbildungsgesetz BBG.

Profilbildung über die Zulassungsregelungen

Eine wichtige Rolle bei der Profilierung innerhalb des Tertiärbereichs bilden die Zulassungsregelungen. Die Gesetzgebung ist diesbezüglich relativ klar: Sowohl im HFKG (Art. 23-26) wie auch im BBG (Art. 26.2) sind die entsprechenden Regelungen ausformuliert. Am meisten Unklarheiten bestehen in Bezug auf die Fachhochschulen. Genauso wie die unterschiedlichen Fachbereiche, sind auch die Zulassungen differenziert anzuschauen. Zudem bestehen bis heute Schwierigkeiten bei der Umsetzung der einjährigen Arbeitswelterfahrung für gymnasiale Maturanden, was für alle Seiten unbefriedigend ist. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Quote der Berufsmaturand/innen bei den Studierenden an Fachhochschulen stetig steigt und nicht – wie oft angenommen – sinkt.

Akkreditierung im Dienste der Profilierung

Um die Qualität der Hochschulbildung zu fördern, sieht das HFKG eine institutionelle Akkreditierung von Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs vor (vgl. Art. 28). Die Akkreditierungsrichtlinien sollen dabei die „Besonderheiten (…) von universitären Hochschulen, Fachhochschulen, pädagogischen Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs Rechnung“ tragen (vgl. Art. 30.2). Das heisst, die Akkreditierung soll die Profilierung der verschiedenen Hochschultypen stützen und fördern. Der Hochschulrat wird bei der Genehmigung der Akkreditierungsrichtlinien darauf zu achten haben, dass er die Profilbildung der Hochschulen wirklich stärkt.

Rekrutierung von Dozierenden, die dem Profil des Hochschultypus entsprechen

Es liegt in der Autonomie der Hochschulen, ihre Dozierenden zu rekrutieren. Dabei achten sie einerseits darauf, dass die Dozierenden entsprechend qualifiziert sind (vgl. Art. 30.1a1) und andererseits wählen sie die Dozierenden gemäss dem Profil ihres Hochschultyps aus. Dies stellt aber vor allem die Fachhochschulen vor ein Problem: Sollen sie wie auch die pädagogischen Hochschulen ihr Profil behalten und stärken, so brauchen sie dringend Instrumente, um den eigenen Nachwuchs gezielt zu fördern.. Die FH-Dozierenden sollen sowohl alle Stufen eines FH-Ausbildungsganges kennen und praxisnah unterrichten wie auch wissenschafts- und anwendungsorientiert forschen können. Die Universitäten kennen zur Schaffung ihres eigenen Nachwuchses den dritten Ausbildungszyklus. Die Fachhochschulen (und pädagogischen Hochschulen) kennen dieses Möglichkeit nicht. Die Hochschulkonferenz wird gerade auf dem Hintergrund ihres Auftrages „Förderung des Profils der Hochschulen“ (vgl. Art. 3c) Lösungen präsentieren müssen, die eine sachgemässe Antwort auf das beschriebene Problem sind.