Für Travail.Suisse ist klar: Die Schweiz braucht eine Weiterbildungspolitik, die sich auch mit der Zielgruppe „ältere Arbeitnehmende“ auseinandersetzt. Dazu ist es notwendig, das Berufsbildungsgesetz so zu ändern, dass die älteren Arbeitnehmenden eine Zielgruppe der berufsorientierten Weiterbildung (Art. 30-32 BBG) werden und Massnahmen zur Förderung der Weiterbildung von älteren Arbeitnehmenden nach Art. 55 BBG in Zukunft möglich sind.
Die nationale Politik weiss angesichts der demografischen Entwicklung um die Bedeutung einer hohen Arbeitsmarktbeteiligung[1] der älteren Arbeitnehmenden[2]. In nationalen Bildungsgesetzen hat sich diese Erkenntnis aber noch nicht niedergeschlagen. Weder im Berufsbildungsgesetz noch im Weiterbildungsgesetz, das gegenwärtig als bundesrätlicher Entwurf vorliegt, sind die älteren Arbeitnehmenden erwähnt. Sie werden auf Gesetzesebene nicht als spezielle Zielgruppe von Weiterbildung angesehen. Entsprechend fehlen heute auch Bildungsprojekte, welche die Zielgruppe „ältere Arbeitnehmende“ im Fokus haben.
Ältere Arbeitnehmende werden wichtiger für die Wirtschaft
Die demografische Entwicklung führt dazu, dass es im Arbeitsmarkt im Verhältnis zu allen Arbeitnehmenden immer mehr ältere Arbeitnehmende gibt. Damit erarbeiten ältere Arbeitnehmende einen wachsenden Anteil am Bruttosozialprodukt, und der Erhalt ihrer Arbeitsfähigkeit wird wirtschaftlich bedeutsamer[3]. Sollen sie aber die Erwartungen des Arbeitsmarktes und der Wirtschaft erfüllen können, müssen sie auch im fortgeschrittenen Alter über die notwendigen Kompetenzen verfügen. Die Bildung darf dabei zwei grundlegende Ziele nicht aus den Augen verlieren:
- Erstens darf es nicht zu De-qualifizierungen kommen. Es muss unbedingt verhindert werden, dass ältere Arbeitnehmende aufgrund von Verschiebungen im Anforderungsprofil, innerbetrieblichen Veränderungen, Wegfall von Tätigkeitsfeldern, technischen Entwicklungen oder einer zu starken Spezialisierung ihres Berufs aus dem Arbeitsmarkt herausfallen, an den Rand gedrängt oder demotiviert werden.
- Zweitens muss Bildung die Voraussetzungen für eine zweite Karriere schaffen. Jüngere Arbeitnehmende verbinden mit Bildung vor allem eine Karriere nach oben. Daraus ziehen sie ihre Motivation. Ältere Arbeitnehmende hingegen sind eher an einer horizontalen Karriere interessiert, das heisst an einer beruflichen Entwicklung, welche ihre Bedürfnisse ernst nimmt. Dazu gehört etwa, dass sie trotz beruflichen Veränderungen eine interessante Arbeit ausführen können und ihre Arbeit geschätzt wird.
Damit diese zwei Ziele erreicht werden können, ist permanente Bildung notwendig. Das heisst ganz konkret drei Dinge:
- Erstens braucht es für ältere Arbeitnehmende einen regelmässigen Zugang zur Bildung, und zwar frühzeitig. Grundsätzlich sollte eigentlich der Bildungsfaden nie abreissen. Alle Arbeitnehmende sollten am lebensbegleitenden Lernen beteiligt sein, damit sie beruflich nicht in Sackgassen geraten. Ist aber der Zugang zur Bildung verloren gegangen, so sollten die Betriebe spätestens die Personen ab 45 wieder in den Bildungsprozess zurückführen. Das widerspricht aber in starker Art und Weise der heutigen Personalpolitik.
- Zweitens brauchen die älteren Arbeitnehmenden den Zugang zu einer Weiterbildung, die ihnen entspricht, die Themen behandelt, die sie interessieren und Fragen aufnimmt, die sie beschäftigen. Zudem sollten die Weiterbildungen helfen, De-qualifizierungen abzubauen und horizontale Karrieren zu ermöglichen.
- Drittens braucht es Weiterbildungen, die richtig vermittelt werden, bei denen also die Didaktik und Methodik stimmen, das heisst auf ältere Arbeitnehmende zugeschnitten sind. So sollen sie zum Beispiel berücksichtigen, dass ältere Arbeitnehmende mit vielen beruflichen Erfahrungen an einer Weiterbildung teilnehmen und meistens nicht nur Neues lernen müssen, sondern auch Altes „überlernen“ müssen.
Ein neues Bild der älteren Arbeitnehmenden
Nimmt man die Demografie ernst, so muss sich in der Arbeitswelt ein neues Bild der älteren Arbeitnehmenden durchsetzen. Dazu gehören folgende Facetten:
- Weiterbildung ist nicht nur für die jungen, sondern auch in zunehmendem Masse für die älteren Arbeitnehmenden notwendig und wichtig.
- Es braucht eine Weiterbildungskultur, welche die älteren Arbeitnehmenden mit ihren spezifischen Bedürfnissen ernster nimmt und sich sowohl thematisch wie auch methodisch und didaktisch diesem Zielpublikum zuwendet.
- In Zukunft können sich die Betriebe nicht einfach darauf verlassen, dass Innovationen über die Anstellung von jüngeren Arbeitnehmenden bewältigt werden können. Vielmehr müssen sie sich überlegen, wie mit und dank den älteren Arbeitnehmenden Innovationen möglich werden.
- Ältere Arbeitnehmende verfügen über eine längere Berufserfahrung als jüngere Arbeitnehmende. Es muss erreicht werden, dass ihre Erfahrungen nicht zum Hindernis von Entwicklungen, sondern gerade zur Basis von Entwicklungen werden können.
- Jüngere Arbeitnehmende motivieren sich für Weiterbildungen über die Hoffnung auf einen Karriereschritt nach oben und einen höheren Lohn. Die Arbeitswelt muss sich so präsentieren, dass auch ältere Arbeitnehmende ohne weitere Karrierehoffnungen nach oben sich für Weiterbildungen motivieren können.
Forderung an die Bildungspolitik
Die Bildung kann mit ihren Instrumenten mithelfen, die Arbeitsmarktfähigkeit der älteren Arbeitnehmenden zu stärken, indem sie im Berufsbildungsgesetz für ihr Handeln eine gesetzliche Basis schafft. Diese könnte folgendermassen aussehen:
Art. 32 Massnahmen des Bundes
1 Der Bund fördert die berufsorientierte Weiterbildung.
2 Er unterstützt insbesondere Angebote, die darauf ausgerichtet sind:
- Personen bei Strukturveränderungen in der Berufswelt den Verbleib im Erwerbsleben zu ermöglichen;
- Personen, die ihre Berufstätigkeit vorübergehend eingeschränkt oder aufgegeben haben, den Wiedereinstieg zu ermöglichen.
- (neu) durch geeignete Massnahmen die Arbeitsmarktfähigkeit der älteren Arbeitnehmenden zu erhalten und zu verbessern.
Bruno Weber-Gobet, Leiter Bildungspolitik Travailsuisse (04.06.13)
[1] Fachkräfteinitiative – Situationsanalyse und Massnahmenbericht, herausgegeben vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF und der Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren VDK, 07. März 2013, S.16.
[2] Vgl. Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 11.3112.
[3] François Höpflinger, Ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, S. 5, www.hoepflinger.com , letzte Änderungen: 1. Februar 2013.