Aufs Ganze gesehen verfügt die Schweiz heute über ein effizientes und gut funktionierendes Bildungssystem. Insbesondere der gute Mix von allgemeinbildenden und berufsbezogenen Bildungswegen macht eines seiner Stärken aus. In den letzten Jahren hat sich zudem die Kommunikation und die Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Bildungswelten markant verbessert. Nach Meinung von Travail.Suisse ist es von Vorteil, wenn die eingeschlagene Richtung konsequent weiterverfolgt wird.
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Ärztliche Grundversorgerinnen und Grundversorger gesucht
Es braucht mehr Ärzte. Der Bund will deshalb in den Aufbau neuer Studienplätze investieren. Gegen 100 Millionen möchte er dazu zur Verfügung stellen. Die Hochschulen können sich um die Bundesgelder bewerben. Wer wird das Rennen machen? Für Travail.Suisse ist wichtig, dass jene Studienorte den Zuschlag erhalten, welche bestrebt sind, die Anzahl der ärztlichen Grundversorgerinnen und Grundversorger zu erhöhen.
Hochschulweiterbildung: Der Rahmen ist jetzt zu schaffen!
Am 1. Januar 2017 tritt das erste eidgenössische Weiterbildungsgesetz WeBiG in Kraft. Sein Zweck ist es, die Weiterbildung im Bildungsraum Schweiz zu stärken (vgl. Art. 1.1 WeBiG). Die Hochschulen haben sich im Gesetzgebungsprozess dafür eingesetzt, dass sie die Umsetzung der Grundsätze des WeBiG in ihrer Zuständigkeit behalten (vgl. Art. 2.2 WeBiG). Nun ist es aus Sicht von Travail.Suisse an der Zeit, diese Aufgabe raschmöglichst an die Hand zu nehmen.
Hochschulen: Mitwirkung in Bezug auf die strategischen Prozesse nötig
Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, hat am Kongress vom 12. September 2015 auch hochschulspezifische Forderungen verabschiedet. Eine betrifft die Mitwirkungsrechte der Dozierenden, eine andere das Problem der Veradministrierung der Hochschulen.
Durch das Inkrafttreten des Hochschulförderungs- und –koordinationsgesetzes HFKG besteht Raum für Reformen im Hochschulbereich. Durch die institutionelle Akkreditierung, welche angemessene Mitwirkungsrechte für die Hochschulangehörigen verlangt (Art. 30.1a.4 HFKG), ist an jeder Hochschule die Frage nach den „angemessenen“ Mitwirkungsrechten (neu) gestellt. Die Studierenden haben es vorgemacht, wie die Mitwirkungsstandards für sie aussehen sollten . Ähnliches muss aus Sicht von Travail.Suisse auch im Hinblick auf die Dozierenden erarbeitet werden. Die Dozierenden brauchen Mitwirkungsrechte, die ihrer Bedeutung entsprechen. Die Lehrenden und Forschenden sind nicht einfach nur Angestellte. Ihre Arbeit bildet den Inhalt und den Kern der Hochschulen. Das ist zwar allen bewusst, schlägt sich aber nicht an allen Hochschulen in den Mitwirkungsrechten nieder. Die Mitwirkung sollte die Partizipation über alle Geschäfte auf allen Führungsebenen garantieren und den Dozierenden die Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen, „die ihnen ein unabhängiges Funktionieren ermöglichen“ . Mitwirkung, die sich auf die operative Ebene von Instituten oder Studiengängen be-schränkt, kann nicht als Mitwirkung im eigentlichen Sinn angesehen werden. Diese ist zwar wichtig. Mitwirkung im eigentlichen Sinn beginnt erst dort, wo die Dozierenden in den strategischen Prozessen in den relevanten Mitwirkungsgebieten voll als Partner akzeptiert werden . Hier sind aus Sicht von Travail.Suisse insbesondere bei den Fachhochschulen noch grosse Fortschritte zu erzielen.
Das Problem der Veradministrierung der Hochschulen
Eine Frage, die mit den Dozierenden auf strategischer Ebene unbedingt diskutiert werden muss, ist die Administration an Hochschulen. Ist alles nötig, was heute gemacht wird? Besteht nicht die Gefahr einer Veradministrierung, die der Lehre und der Forschung unnötig Finanzen entzieht? Travail.Suisse weiss, dass die „Veradministrierung“ ein dorniges Thema ist. Schon vor Jahren versuchten wir einmal, Licht ins Dunkel in Bezug auf den Vorwurf der Veradministrierung der Hochschulen zu bringen. Wir sind aber – was einige freuen wird – an der Autonomie der Hochschulen gescheitert. Leider ist aber der Vorwurf seit damals nicht verklungen. Im Gegenteil. Der Spardruck auf die Lehrenden und Forschenden steht oft im Gegensatz zum Ausbau auf Seiten der Administration. Und da dies nicht offen im Rahmen der erwarteten strategischen Mitwirkung zusammen mit den Dozierenden diskutiert wird, bleibt der Vorwurf der Veradministrierung als demotivierende Grösse auf Seiten der Lehrenden und Forschenden bestehen. Ein guter Grund, etwas dagegen zu unternehmen!
Hochschulkonferenz: Werden die Chancen gepackt?
Der 26. Februar 2015 war ein wichtiger Tag für die Hochschullandschaft Schweiz. An diesem Tag hat sich die Hochschulkonferenz zum ersten Mal getroffen und sich konstituiert. Die neuen Strukturen bauen auf dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HFKG und der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich ZSAV auf. Die Frage, die sich stellt: Packen die Akteure die Chancen, die mit den neuen Strukturen vorgegeben werden?
Für Travail.Suisse ist klar: Die neuen Strukturen, die durch das HFKG und die ZSAV geschaffen wurden, bieten verschiedene Chancen. Kritiker warnen zwar, dass die Komplexität der Organstrukturen zu hoch sei. Die Chancen auf Verbesserungen gegenüber dem heutigen System seien daher nicht gegeben. Travail.Suisse ist jedoch anderer Meinung. Die neuen Strukturen beinhalten ein klares Verbesserungspotential, das allerdings gepackt werden muss. Auf drei wichtige Chancen sei hier hingewiesen:
1. Die neuen Strukturen ermöglichen eine gesamtheitliche Sicht auf den Hochschulbereich
Bisher war die Hochschullandschaft aufgesplittert in verschiedene Gremien, die sich mit je einem Hochschultyp beschäftigten. Diese Aufsplittung wurde aufgehoben. Hochschulpolitische Diskussionen werden nun in Gremien wie etwa der Hochschul- oder der Rektorenkonferenz geführt, in denen alle Hochschultypen präsent sind. Dies sollte positive Auswirkungen in Bezug auf die Vorbereitung von Entscheidungen wie auch auf die Entscheidungen selber haben.
2. Neu haben alle Kantone Zugang zur Hochschulkonferenz
Von der Hochschulpolitik sind alle Kantone mindestens über die interkantonalen Finanzierungsvereinbarungen betroffen. Bisher war es nicht für alle Kantone möglich, in den entsprechenden Gremien, die sich zum Beispiel mit Fragen der Universitäten oder Fachhochschulen beschäftigten, präsent zu sein. Neu sind alle Kantone mindestens ins Plenum der Hochschulkonferenz integriert und haben dort die Möglichkeit, ihre Anliegen einzubringen. Das ist ein realer Fortschritt gegenüber dem heutigen System.
3. Der Blick auf das gesamte Bildungssystem ist möglich
Die Hochschulen bilden nur einen Teil des Bildungssystems der Schweiz. Aus Sicht von Travail.Suisse ist es wichtig, dass bei hochschulpolitischen Entscheidungen immer auch die Auswirkungen auf die anderen Bildungsbereiche und den Arbeitsmarkt berücksichtigt werden. Dies wird einerseits durch Regierungsrät/innen ermöglicht, die in ihren Kantonen auch für die anderen Bildungsbereiche (z.B. berufliche Grundbildung, Höhere Berufsbildung) verantwortlich sind, andererseits aber auch durch die vier Vertreter/innen der Arbeitswelt.
Travail.Suisse setzt alle Hoffnungen darauf, dass die Hochschulkonferenz wie auch die Rektorenkonferenz diese Chancen packt und zugunsten einer zukunftsfähigen Bildungslandschaft Schweiz nutzt.
Bruno Weber-Gobet, Leiter Bildungspolitik Travail.Suisse
Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz: Eine neue Ära der Hochschulpolitik beginnt
Auf den 1. Januar 2015 ist das neue Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HFKG in Kraft getreten. Damit beginnt eine neue Ära der strategischen Steuerung der Hochschulland-schaft Schweiz. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, wird in der Hochschulkonferenz über den vierköpfigen ständigen Ausschuss der Organisationen der Arbeitswelt mit Antragsrecht mitwirken können.
Bisher sind 16 Kantone, davon 8 Universitätskantone, dem Hochschulkonkordat beigetreten. Sechs weitere Kantone werden das in Kürze tun. 14 Kantone, davon 8 Universitätskantone, waren nötig für die Inkraftsetzung des HFKG. Dank diesen Beitritten kann nun eine neue Geschichte der Steuerung der Hochschullandschaft Schweiz beginnen.
Eine neue Form der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen
Das neue Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HFKG schafft eine neue Form der Zu-sammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Ein Bundesrat und je ein Vertreter oder eine Vertreterin der Kantone, die dem Hochschulkonkordat beigetreten sind, bilden die Plenumsversammlung der Hochschulkonferenz. Die Leitung der Hochschulkonferenz unterliegt einem Bundesrat. 2015 ist dies Bundesrat Schneider-Ammann. Die Hochschulkonferenz ist dabei im Rahmen ihrer Zuständigkeit gleichzeitig verantwortlich für alle Hochschulbereiche (Universitäten, Fachhochschulen, pädagogi-sche Hochschulen). Auch das ist eine Neuerung.
Zweck der Hochschulkonferenz
Nach dem HFKG Art. 1.1 soll der Bund zusammen mit den Kantonen „für die Koordination, die Qualität und die Wettbewerbsfähigkeit des gesamtschweizerischen Hochschulbereichs“ sorgen. Diese Aufgabe können sie z.B. erfüllen durch die Festlegung von finanziellen Rahmenbedingungen und Referenzkosten, durch die institutionelle Akkreditierung, die Schaffung von gesamtschweizerischen Regelungen beispielweise im Bereich der Weiterbildung, durch die Zugänge und Durchlässigkeiten, durch günstige Rahmenbedingungen für Lehre und Forschung oder durch die Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen.
Ausschuss der Organisationen der Arbeitswelt
Das HFKG sieht auch einen Ausschuss aus Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitswelt vor, der aus je zwei Vertretungen der Arbeitnehmer- und je zwei der Arbeitgeberorganisationen besteht. Sie sind zu den Sitzungen der Hochschulkonferenz eingeladen und haben das Recht, dort zu den Traktanden Stellung zu nehmen und eigene Anträge einzugeben. Travail.Suisse wird – unter Vorbehalt der Wahl durch die Hochschulkonferenz vom 26. Februar 2015 – einen Sitz auf der Arbeitnehmendenseite innehaben.
Anliegen von Travail.Suisse
Travail.Suisse hat sich 2014 auf diese Aufgabe vorbereitet und ein Info-Mail zum Thema lanciert. In den vier Veröffentlichungen hat Travail.Suisse einerseits wichtigen Akteuren der schweizerischen Hochschullandschaft das Wort gegeben und andererseits die wichtigsen Anliegen ausformuliert.
Dazu gehören insbesondere,
• dass bei den Entscheidungen im Hochschulbereich das gesamte Bildungssystem im Blick bleibt;
• dass die unterschiedliche Profilierung der Hochschultypen nicht verloren geht, sondern durch entsprechende Massnahmen gestärkt wird;
• dass im Hochschulsystem wie auch im Tertiärsystem als Ganzem den Studierenden eine „ehrliche“ Durchlässigkeit garantiert wird, die ihnen einen Spurwechsel ermöglicht, sei dies in Bezug auf den Bachelor, den Master oder den PhD. Talentierte und motivierte Personen sollen nicht am System scheitern;
• dass die Mitwirkungsrechte der Dozierenden vor allem an den Fachhochschulen gestärkt werden. Eine wirkliche Teilhabe an der Gestaltung einer Hochschule beeinflusst die Motivation der Dozierenden nachhaltig und ist daher ein wichtiges Qualitätskriterium.
Info-Mail neues HFKG
Das neue HFKG ist ein für die Schweizer Bildungslandschaft einzigartiges Projekt: Alle Hochschulen – also Universitäten, ETH, EPFL, Fach- und Pädagogische Hochschulen – werden seit dem 1. Januar zentral gefördert und koordiniert. Diese Umstrukturierung bewegt das Hochschul-Umfeld: Neue Organisationen bilden sich, alte werden sich verändern und die Mitsprache wird stärker gewichtet.
Interessieren Sie sich für das Info-Mail über das neue Gesetz, das regelmässig wichtige Neuerun-gen, Prozesse und Themen zur Sprache bringt? Hier können Sie sich anmelden: www.travailsuisse.ch/themen/bildung/hfkg
Arbeitsmarktbezug dank den richtigen Dozierenden
Eine der Aufgaben des Hochschulrates wird sein, die verschiedenen Hochschultypen besser zu profilieren (vgl. HFKG Art. 12.3b). Economiesuisse hat diesbezüglich in den „Leitlinien der Wirtschaft“ wenig hilfreiche Vorschläge präsentiert, denn sie verhindern eine stärkere Profilierung und Arbeitsmarktorientierung der Fachhochschulen.
Die Fachhochschulen sind aus der Berufsbildung herausgewachsen. Politik und Wirtschaft erwarten zu Recht, dass sie als Profil die Arbeitsmarktorientierung der Berufsbildung wie auch der Hochschulen hochhalten. Alle in den letzten Jahren bewilligten Bachelor- und Masterstudiengänge mussten daher im Bewilligungsverfahren ihren Bedarf im Arbeitsmarkt ausweisen. Economiesuisse behauptet nun: „Mit der zunehmenden Bedeutung der anwendungsorientierten Forschung, Umsetzung der Bologna-Reform und Einführung der Masterstudiengänge sowie der Aufnahme neuer Bereiche wie Gesundheit, Soziales und Kunst, scheint die Arbeitsmarktorientierung stärker in den Hintergrund getreten zu sein.“ Stimmt diese Aussage?
Die neuen Bereiche sind stark arbeitsmarktorientiert
Im Unterschied zu economiesuisse beurteilt Travail.Suisse gerade die neuen Fachrichtungen als überaus arbeitsmarktorientiert. Diese Ausbildungen orientieren sich an Herausforderungen, die an den Arbeitsplätzen und in den Arbeitskontexten bestehen. Personen mit diesem Hintergrund sind deshalb auf dem Arbeitsmarkt stark gesucht.
Die Zweistufigkeit von Bologna wird in den Fachhochschulen ausgenützt
Bei der Umsetzung der Bologna-Reform in den Fachhochschulen war eines klar: Der Bachelor ist der Normabschluss, nur die besten 20 Prozent haben die Möglichkeit, einen Master anzuschliessen. Die Realität ist, dass weniger als 20 Prozent einen Master absolvieren. Das heisst, der Bachelor hat sich im Arbeitsmarkt voll und ganz bewährt. Eine Einschränkung von Masterstudiengängen drängt sich angesichts dieser Situation nicht auf. Was die Musik als Teil der Kunst betrifft, so sind dort die Zahlen der Masterabschlüsse zwar viel höher. Dies gerade deshalb, weil der Arbeitsmarkt Masterabschlüsse von den Musikern verlangt. Die hohe Masterquote ist gerade in der Musik arbeitsmarktgetrieben.
Die angewandte Forschung als wichtiger Teil der Profilbildung der Fachhochschulen
Die angewandte Forschung gehört zum Leistungsauftrag der Fachhochschulen und wirkt dort profilbildend. Sie hat drei zentrale Funktionen: Sie hat die Aufgabe, (erstens) die praxisorientierte Lehre grundzulegen, (zweitens) Innovationen in der Wirtschaft zu unterstützen, indem sie die Verwertung von Forschungsergebnissen fördert und (drittens) das angewandt-wissenschaftliche Denken vor allem an Masterstudierende weiterzugeben und sie damit nicht nur für bestimmte Tätigkeiten in der Wirtschaft, sondern auch als Nachwuchs für die Lehre und Forschung an den Fachhochschulen vorzubereiten. Hier besteht allerdings für die Fachhochschulen ein Grundproblem, das mit den Vorschlägen von economiesuisse nicht zu lösen ist. Economiesuisse formuliert: „Weiterhin sollen Doktoratsstudium und weiterführende Studien wie ‚Post Doc‘-Studien und Habilitationen den Universitäten und der ETH vorbehalten bleiben.“ Eine solche Aussage ist zwar schnell formuliert, löst aber das Problem der Fachhochschulen nicht. Diese Schulen brauchen Dozierende und Forschende, die sowohl in der Wissenschaft wie in der Praxis verankert sind. Wo sollen solche zu finden sein, wenn den Fachhochschulen (und pädagogischen Hochschulen) nicht wie den Universitäten und ETH‘s erlaubt wird, ihre Nachwuchsförderungsprogramme zu entwickeln? Wer stark profilierte Fachhochschulen wünscht – und das möchte economiesuisse – muss genauer hinschauen und Lösungen vorschlagen, welche die Zukunft ermöglichen und nicht die Vergangenheit zementieren. Denn der Arbeitsmarktbezug der Fachhochschulen geht weder durch die angewandte Forschung noch durch Bologna verloren, sondern durch fehlende, fachhochschulspezifische Nachwuchsförderungsprogramme.
Die Hochschulweiterbildung steht in der Pflicht
Eine Aufgabe der Hochschulen ist es, Weiterbildungen anzubieten. Ich bin überzeugt, dass die Weiterbildung mit dem „Lebenslangen Lernen“ zusätzlich an Bedeutung gewinnen wird. Doch die Hochschulweiterbildung muss sich bewegen: Sowohl das neue Weiterbildungsgesetz (WeBiG) wie auch das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) nehmen sie in die Pflicht.
Der Hochschulrat als Teil der Schweizerischen Hochschulkonferenz hat die Aufgabe, „Weiterbildung in Form von einheitlichen Rahmenvorschriften“ zu regeln (HFKG Art. 12) und die Grundsätze des Weiterbildungsgesetzes (WeBiG Art. 5-9) umzusetzen (vgl. WeBiG Art. 2.2).
Diese ‚einheitlichen Rahmenvorschriften‘ werden über folgende Punkte Auskunft geben müssen:
• über die Weiterbildungsformate (MAS, CAS, DAS etc.),
• über die Zulassung zur Hochschulweiterbildung,
• über die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung,
• über die Anrechenbarkeit von Bildungsleistungen
• darüber, wie Wettbewerbsverzerrungen in der Weiterbildung vermieden werden können.
Während einige Rahmenvorschriften einfacher umzusetzen sind, sind andere Punkte regelrechte Knacknüsse: Die Zulassungsbedingungen beispielsweise werden eine erste Knacknuss bilden, denn die heutigen Regelungen der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten CRUS sind noch zu unscharf, um wirklich als Kriterien dienen zu können. Konkreter sind die Empfehlungen der Konferenz der Fachhochschulen KFH. Ihnen fehlen allerdings Überlegungen zur Zulassung von Personen aus der Höheren Berufsbildung (Tertiär-B-Bereich). Eine zweite Knacknuss bildet die vorgesehene Aufnahme der Hochschulweiterbildung in die Akkreditierungsrichtlinien. Damit wäre zwar ein wichtiger Schritt für Qualitätssicherung und -entwicklung getan, doch jede Hochschule wird dann die geplanten Rahmenvorschriften in ihre Qualitätssicherungsstrategie bzgl. Weiterbildungsbereich implementieren müssen.
Viel zu reden geben werden auch die Regelungen zum Verbot von Wettbewerbsverzerrungen. Dabei geht es bei diesem Thema nicht nur um Wettbewerbsverzerrungen zwischen Weiterbildungen der öffentlichen Hochschulen und Weiterbildungen der privaten Anbieter, sondern auch um Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Anbietern der Höheren Berufsbildung. Im Artikel 3i HFKG heisst es:
„Der Bund verfolgt im Rahmen der Zusammenarbeit im Hochschulbereich insbesondere die folgen-den Ziele: (…) i. Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen bei Dienstleistungen und Angeboten im Weiterbildungsbereich von Institutionen des Hochschulbereichs gegenüber Anbietern der höhe-ren Berufsbildung.“
Die Botschaft zum HFKG weist dabei in diesem Zusammenhang auf das „Verbot der Subventionierung der Weiterbildungen im Hochschulbereich oder das Verbot, ähnlich lautende Titel oder Angebotsbezeichnungen wie in der höheren Berufsbildung anzubieten“, hin. Aus meiner Sicht ist es sinnvoll, dass die Weiterbildungsverantwortlichen der Hochschulen bezüglich Artikel 3i HFKG das Gespräch mit den Vertretungen der Höheren Berufsbildung suchen. Solche Gespräche sind hilfreich für eine bessere Problemerfassung wie auch für eine konstruktive Problemlösung.
Richtlinien des Hochschulrates für die Akkreditierung von Hochschulen
Travail.Suisse hatte die Möglichkeit, zu den „Richtlinien des Hochschulrates für die Akkreditierung von Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs“ Stellung zu nehmen. Hier unsere Antwort
Sehr geehrter Herr Bundesrat, Sehr geehrte Frau Brunelli
Gerne nimmt Travail.Suisse Stellung zu den Akkreditierungsrichtlinien. Grundsätzlich begrüssen wir den vorliegenden Entwurf. Er nimmt in überzeugender und in gestraffter Form die meisten der in Arbeitsgruppe erarbeiteten Anliegen auf. Es bleiben daher nur mehr wenige Bemerkungen anzuführen:
Art. 2
Im Artikel 2 bleibt der 3.Zyklus unerwähnt. Gemäss Bologna ist die PhD-Stufe ein Studienprogramm und ist deshalb als separater Punkt aufzuführen. Auch in Bezug auf die bildungspolitische Diskussion in der Schweiz um den PhD macht es Sinn, diese Studienstufe in die Richtlinien aufzunehmen und sie über die institutionelle Akkreditierung der Akkreditierung zu unterstellen.
Art. 14.4
Mit dem Begriff „Profil“ wird in den Akkreditierungsrichtlinien durchgehend die spezifische Prägung einer Hochschule bezeichnet. Nur in diesem Artikel wird der Begriff „Profil“ auf die Gutachtergruppe bezogen. Wir beantragen, dass hier der Begriff „Profil“ gestrichen wird und schlagen vor, dass der Artikel neu folgendermassen lautet: „Die Agentur gibt der Hochschule die Möglichkeit, Stellung zu nehmen zur Zusammensetzung der Gutachtergruppe bezüglich Funktionen und Kompetenzen, bevor sie sie einsetzt.“
Art. 14.5
Der Satz wird klarer, wenn er ergänzt wird: „Die Gutachtergruppe führt anlässlich der Vor-Ort-Visite Gespräche mit allen Gruppen der Hochschulangehörigen, die durch das Verfahren betroffen sind.“
Anhang 1: Art. 2.4
Wir schlagen vor, dass auch hier der Begriff der Hochschulangehörigen verwendet wird: „Die verschiedenen relevanten Gruppen der Hochschulen Hochschulangehörigen haben ein angemessenes Mitwirkungsrecht …“.
Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen.
Mit den besten Grüssen
Bruno Weber-Gobet, Leiter Bildungspolitik Travail.Suisse
Profilbildung im Tertiärbereich stärken
Das Schweizerische Tertiärsystem ist geprägt durch unterschiedliche Profile der Tertiärbereiche. Aus meiner Sicht wird es eine wichtige Aufgabe der Hochschulkonferenz sein, mit ihren Entscheidungen die Profilbildung im Tertiärbereich zu stärken und voranzutreiben.
Zum Tertiärbereich der Schweiz gehören erstens die universitären Hochschulen. Diese teilen sich auf in Hochschulen mit einem universalen Angebot (z.B. die Universitäten Zürich oder Genf) oder in solche mit einem Schwerpunktangebot in Technik (ETH Lausanne oder Zürich) oder Wirtschaft (Universität St.Gallen). Eine zweite Gruppe bilden Fachhochschulen und pädagogische Hochschulen. Und schliesslich gehört auch die Höhere Berufsbildung zum Tertiärbereich. Sie umfasst die Höheren Fachschulen, die Berufsprüfungen und Höheren Fachprüfungen. Ihre Regelung unterliegt allerdings nicht dem Hochschulförderungs- und –koordinationsgesetz HFKG, sondern dem Berufsbildungsgesetz BBG.
Profilbildung über die Zulassungsregelungen
Eine wichtige Rolle bei der Profilierung innerhalb des Tertiärbereichs bilden die Zulassungsregelungen. Die Gesetzgebung ist diesbezüglich relativ klar: Sowohl im HFKG (Art. 23-26) wie auch im BBG (Art. 26.2) sind die entsprechenden Regelungen ausformuliert. Am meisten Unklarheiten bestehen in Bezug auf die Fachhochschulen. Genauso wie die unterschiedlichen Fachbereiche, sind auch die Zulassungen differenziert anzuschauen. Zudem bestehen bis heute Schwierigkeiten bei der Umsetzung der einjährigen Arbeitswelterfahrung für gymnasiale Maturanden, was für alle Seiten unbefriedigend ist. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Quote der Berufsmaturand/innen bei den Studierenden an Fachhochschulen stetig steigt und nicht – wie oft angenommen – sinkt.
Akkreditierung im Dienste der Profilierung
Um die Qualität der Hochschulbildung zu fördern, sieht das HFKG eine institutionelle Akkreditierung von Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs vor (vgl. Art. 28). Die Akkreditierungsrichtlinien sollen dabei die „Besonderheiten (…) von universitären Hochschulen, Fachhochschulen, pädagogischen Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs Rechnung“ tragen (vgl. Art. 30.2). Das heisst, die Akkreditierung soll die Profilierung der verschiedenen Hochschultypen stützen und fördern. Der Hochschulrat wird bei der Genehmigung der Akkreditierungsrichtlinien darauf zu achten haben, dass er die Profilbildung der Hochschulen wirklich stärkt.
Rekrutierung von Dozierenden, die dem Profil des Hochschultypus entsprechen
Es liegt in der Autonomie der Hochschulen, ihre Dozierenden zu rekrutieren. Dabei achten sie einerseits darauf, dass die Dozierenden entsprechend qualifiziert sind (vgl. Art. 30.1a1) und andererseits wählen sie die Dozierenden gemäss dem Profil ihres Hochschultyps aus. Dies stellt aber vor allem die Fachhochschulen vor ein Problem: Sollen sie wie auch die pädagogischen Hochschulen ihr Profil behalten und stärken, so brauchen sie dringend Instrumente, um den eigenen Nachwuchs gezielt zu fördern.. Die FH-Dozierenden sollen sowohl alle Stufen eines FH-Ausbildungsganges kennen und praxisnah unterrichten wie auch wissenschafts- und anwendungsorientiert forschen können. Die Universitäten kennen zur Schaffung ihres eigenen Nachwuchses den dritten Ausbildungszyklus. Die Fachhochschulen (und pädagogischen Hochschulen) kennen dieses Möglichkeit nicht. Die Hochschulkonferenz wird gerade auf dem Hintergrund ihres Auftrages „Förderung des Profils der Hochschulen“ (vgl. Art. 3c) Lösungen präsentieren müssen, die eine sachgemässe Antwort auf das beschriebene Problem sind.