Gerne nehmen wir Stellung zum Vorentwurf zum Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe. Als positiv in diesem Entwurf nehmen wir insbesondere folgende Punkte wahr:
- Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Fachschule Pflege werden in Bezug auf die selbständige Berufsausübung gleich behandelt wie die AbsolventInnen und Absolventen einer Fachhochschule. Diese Regelung ist sowohl sachgerecht wie auch notwendig und sinnvoll.
- Mit dem Gesundheitsberufegesetz erhalten die Bachelorstudiengänge der vom Gesetz definierten Gesundheitsberufe an Fachhochschulen ein klares Profil. Dies ermöglicht einen schon lange notwendigen Fortschritt in Bezug auf diese Bildungsstufe.
- Das Gesundheitsberufegesetz schliesst die Lücke, welche durch das Wegfallen des Fachhochschulgesetzes entsteht und ergänzt durch die Programmakkreditierung das Hochschulförderungs- und –koordinationsgesetz HFKG, das primär eine Systemakkreditierung vorsieht.
Wir möchten allerdings auch auf ein Problem hinweisen, welches wir mit dem Gesetz haben:
Der Titel des Gesetzes bringt Verwirrung. Das haben wir in verschiedenen Gesprächen mit Personen aus dem Gesundheitswesen gespürt. Der Titel verspricht mehr als er hält. Das Gesetz regelt nicht alle Gesundheitsberufe und nicht alle Stufen. Es ist daher allenfalls ein Bundesgesetz über einen Teil der Gesundheitsberufe. Für diesen Teil ist das Gesetz in Ordnung und ein Fortschritt. Nach unserer Meinung braucht das Gesetz aber folgende Ergänzungen:
- Im Artikel 2 braucht es einen Zusatz, der folgenden Wortlaut haben kann: „Der Bundesrat kann weitere Berufe im Bereich des Gesundheitswesens, deren Ausbildung auf Tertiärstufe stattfindet, als Gesundheitsberufe nach diesem Gesetz bezeichnen und diesem Gesetz unterstellen.“ Mit einem solchen Zusatz macht das Gesetz deutlich, dass es sich bei den im Artikel 2 erwähnten Berufen nicht um eine abschliessende Liste von tertiären Gesundheitsberufen handelt und dass zur Sicherung der Gesundheitsversorgung und deren Qualität weitere Gesundheitsberufe dem Gesetz unterstellt werden können und müssen.
- In ähnlichem Sinn ist es auch nötig, dass nicht nur die Bachelorstufe, sondern auch die Masterstufe ins Gesetz aufgenommen wird. Dies schafft eine bessere Transparenz in Bezug auf die Kompetenzen der verschiedenen Stufen. Dies ist gerade im Hinblick auf eine gut funktionierende Zusammenarbeit im Gesundheitswesen wichtig. Zudem kann durch die Programmakkreditierung, die auch für die Masterstudiengänge vorzusehen ist, die Qualitätssicherung verbessert werden.
- Ein besonderes Anliegen haben wir in Bezug auf die Logopädie. Die Logopädinnen und Logopäden werden auf dem Tertiärniveau ausgebildet und sind mit denen im GesBG aufgeführten Berufe vergleichbar. Die Situation der Logopädie ist aber oft unklar, was die Ausbildung und die Berufsausübung betrifft. Eine Einbindung in das GesBG könnte zu einer Vereinheitlichung der Ausbildung und der Berufsausübung sowie zur Verbesserung der Qualität führen. Wir beantragen daher eine Aufnahme der Logopädie in das GesBG.
- Was die Frage nach einem Schweiz weiten Register für die vom Gesetz geregelten Gesundheitsberufe angeht, so unterstütz Travail.Suisse ein Register, das ausschliesslich auf Stufe Bund geführt wird. Eine solche Regelung nimmt die Mobilität der Mitarbeitenden im Gesundheitswesen ernst. Die Regelung soll insbesondere auch eine angemessene Weiterbildungspflicht vorsehen, die garan-tiert, dass einmal erworbene Kompetenzen laufend aktualisiert werden, gemäss den fachlichen und wissenschaftlichen Entwicklungen.
Bruno Weber-Gobet, 11.04.14