Am Spitzentreffen der Berufsbildung haben der Bund, die Kantone und die Dachverbände der Organisationen der Arbeitswelt einer neuen Governance der Berufsbildung zugestimmt. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, ist überzeugt, dass durch die neue Governance die Strategiearbeit im Rahmen der Berufsbildung verbundpartnerschaftlicher und transparenter wird und die unterschiedlichen Akteure besser eingebunden werden. Dadurch wird die Berufsbildung noch an Stärke gewinnen.
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Sechs Forderungen an die BFI-Botschaft
Alle vier Jahre legt der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation vor (BFI-Botschaft1). Darin wird Bilanz über die auslaufende Periode gezogen und es werden die Ziele und Massnahmen der neuen Förderperiode festgelegt. Die gegenwärtig diskutierte BFI-Botschaft für die Jahre 2021 bis 2024 weiss um die zu bewältigenden Herausforderungen wie Digitalisierung, Klimawandel und gesellschaftlicher Zusammenhalt. Dazu kommt – beim Schreiben der BFI-Botschaft noch nicht präsent – die durch Corona ausgelöste einschneidende Gesundheits- und Wirtschaftskrise. Was bedeutet das alles für die BFI-Botschaft? Worauf ist gegenwärtig besonders zu achten? Eine Einschätzung von Travail.Suisse, dem unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden.
Menschen mit Behinderungen: Der Chancengleichheit eine Chance eröffnen
Personen mit Behinderungen und den notwendigen Kompetenzen haben wie alle anderen auch das Recht, an einer Hochschule zu studieren. Das Recht allein genügt jedoch nicht. Es müssen auch die Voraussetzungen auf Seite der Hochschulen vorhanden sein, um dieses Recht umsetzbar zu machen. Gemäss Wissen von Travail.Suisse bestehen gegenwärtig keine gesamtschweizerischen Studien, die über die „Zugänglichkeit der Hochschulen“ Auskunft geben. Es wäre aber aufgrund der Gesetzeslage angezeigt, sich mit dieser Frage vertieft auseinanderzusetzen. Vor allem eine gesamtschweizerische Regelung im Zusammenhang mit der Gewährung eines Nachteilsausgleichs bei Prüfungen wäre ein Schritt in die richtige Richtung.
Bei der Vernehmlassungsvorlage der Akkreditierungsrichtlinien für die Hochschulen gehörte zu den Qualitätsstandards auch die Integration von Menschen mit Behinderungen. Dieser Standard bezog sich dabei sowohl auf Studierenden wie auch die Mitarbeitenden. In den vom Hochschulrat verabschiedeten Standards fehlt nun der Hinweis auf diese Personengruppe. Das heisst allerdings nicht, dass die Hochschulen sie nicht zu berücksichtigen haben. Im Gegenteil. Die Bundesverfassung, das Behindertengleichstellungsgesetz (BeHiG) wie auch die UNO Behindertenrechtskonvention (UNO BRK) verlangen von der Bildungswelt Anstrengungen zugunsten von Personen mit Behinderungen.
Die UNO BRK, die am 15. Mai 2014 in der Schweiz in Kraft getreten ist, beschreibt das so:
„Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden.“
Projekte zugunsten von Menschen mit Behinderungen
Gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HFKG besteht die Möglichkeit, projektge-bundene Beiträge zugunsten der Förderung der Chancengleichheit auszurichten . Aus Sicht von Travail.Suisse wäre es angezeigt, ein gesamtschweizerisches Projekt zur Förderung zur Integration von Menschen mit einer Behinderung zu starten und die Chancengleichheit für diese Personengruppe zu erhöhen. Ziele eines solchen Projektes könnten zum Beispiel sein,
• eine gesamtschweizerische Regelung im Zusammenhang mit der Gewährung eines Nachteilsausgleichs bei Prüfungen
• eine auf das Thema „Menschen mit Behinderungen“ ausgerichtete Dozierendenbildung
• Sensibilisierung der Hochschulen durch good practice Beispiele
• Coaching-Programme an Hochschulen beim Übergang von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt.
Ein solches Projekt könnte das Fehlen des Qualitätsstandards „Integration von Personen mit Behinderungen“ in den Akkreditierungsrichtlinien zu mindestens teilweise wettmachen.