Das Hochschulförderungs- und – koordinationsgesetz HFKG hat ein Interesse daran, dass den „Hochschulangehörigen angemessene Mitwirkungsrechte“ zugestanden werden. Im Rahmen einer Hochschulakkreditierung wird daher auch überprüft, ob die Mitwirkung der repräsentativen Gruppen sichergestellt ist und die Rahmenbedingungen so ausgestaltet sind, dass „ein unabhängiges Funktionieren“ möglich ist. Mit diesen Regelungen hat der Gesetzgeber das Seine getan. Jetzt ist es an den Hochschulangehörigen, also auch an den Dozierenden, ihre Mitwirkungsrechte einzufordern und wahrzunehmen und ihre berechtigten Interessen in die Hochschulentwicklung einzubringen.
Schlagwort-Archive: Mitwirkung
Hochschulpolitik: Es braucht Kooperationen und Partnerschaften statt Wettbewerb
Avenir Suisse fordert ein Fitnessprogramm für die Schweizer Hochschulen, ausgelöst durch mehr Wettbewerb unter ihnen. Leider werden aus Sicht von Travail.Suisse gerade jene Themen ungenügend behandelt, welche eine wirkliche Stärkung der Hochschulen beinhalten.
Hochschulen: Mitwirkung in Bezug auf die strategischen Prozesse nötig
Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, hat am Kongress vom 12. September 2015 auch hochschulspezifische Forderungen verabschiedet. Eine betrifft die Mitwirkungsrechte der Dozierenden, eine andere das Problem der Veradministrierung der Hochschulen.
Durch das Inkrafttreten des Hochschulförderungs- und –koordinationsgesetzes HFKG besteht Raum für Reformen im Hochschulbereich. Durch die institutionelle Akkreditierung, welche angemessene Mitwirkungsrechte für die Hochschulangehörigen verlangt (Art. 30.1a.4 HFKG), ist an jeder Hochschule die Frage nach den „angemessenen“ Mitwirkungsrechten (neu) gestellt. Die Studierenden haben es vorgemacht, wie die Mitwirkungsstandards für sie aussehen sollten . Ähnliches muss aus Sicht von Travail.Suisse auch im Hinblick auf die Dozierenden erarbeitet werden. Die Dozierenden brauchen Mitwirkungsrechte, die ihrer Bedeutung entsprechen. Die Lehrenden und Forschenden sind nicht einfach nur Angestellte. Ihre Arbeit bildet den Inhalt und den Kern der Hochschulen. Das ist zwar allen bewusst, schlägt sich aber nicht an allen Hochschulen in den Mitwirkungsrechten nieder. Die Mitwirkung sollte die Partizipation über alle Geschäfte auf allen Führungsebenen garantieren und den Dozierenden die Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen, „die ihnen ein unabhängiges Funktionieren ermöglichen“ . Mitwirkung, die sich auf die operative Ebene von Instituten oder Studiengängen be-schränkt, kann nicht als Mitwirkung im eigentlichen Sinn angesehen werden. Diese ist zwar wichtig. Mitwirkung im eigentlichen Sinn beginnt erst dort, wo die Dozierenden in den strategischen Prozessen in den relevanten Mitwirkungsgebieten voll als Partner akzeptiert werden . Hier sind aus Sicht von Travail.Suisse insbesondere bei den Fachhochschulen noch grosse Fortschritte zu erzielen.
Das Problem der Veradministrierung der Hochschulen
Eine Frage, die mit den Dozierenden auf strategischer Ebene unbedingt diskutiert werden muss, ist die Administration an Hochschulen. Ist alles nötig, was heute gemacht wird? Besteht nicht die Gefahr einer Veradministrierung, die der Lehre und der Forschung unnötig Finanzen entzieht? Travail.Suisse weiss, dass die „Veradministrierung“ ein dorniges Thema ist. Schon vor Jahren versuchten wir einmal, Licht ins Dunkel in Bezug auf den Vorwurf der Veradministrierung der Hochschulen zu bringen. Wir sind aber – was einige freuen wird – an der Autonomie der Hochschulen gescheitert. Leider ist aber der Vorwurf seit damals nicht verklungen. Im Gegenteil. Der Spardruck auf die Lehrenden und Forschenden steht oft im Gegensatz zum Ausbau auf Seiten der Administration. Und da dies nicht offen im Rahmen der erwarteten strategischen Mitwirkung zusammen mit den Dozierenden diskutiert wird, bleibt der Vorwurf der Veradministrierung als demotivierende Grösse auf Seiten der Lehrenden und Forschenden bestehen. Ein guter Grund, etwas dagegen zu unternehmen!
Mitwirkung an Hochschulen: Unabdingbar für die Qualitätskultur
Die Akkreditierungsrichtlinien für den Hochschulbereich sind verabschiedet. Der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz hat sie an seiner letzten Sitzung von 28. Mai 2015 genehmigt . Die Richtlinien schliessen die Mitwirkung der Lehrkräfte mit ein. Vor allem an den Fachhochschulen wird nach Meinung von Travail.Suisse die Frage der Mitwirkungsrechte der Lehrkräfte, aber auch der anderen repräsentativen Gruppen (Studierende, Mittelbau, Verwaltungspersonal) noch intensiv diskutiert werden müssen.
Wer eine Hochschule als Unternehmen, Lehrkräfte als blosse Angestellte und Studierende als reine Kunden versteht, wird Mühe bei der Umsetzung der Akkreditierungsrichtlinien für den Hochschulbereich haben. Denn diese fordern die Mitwirkung aller Hochschulangehörigen.
Mitwirkung auch in strategischen Fragen
Dabei geht es bei der Mitwirkung nicht primär um Veloständer oder Parkplätze und nicht nur um opera-tive Geschäfte, sondern im Gegenteil um strategische Entscheidungen. Die Akkreditierungsrichtlinien sehen vor, dass alle repräsentativen Gruppen „für die Entwicklung des Qualitätssicherungssystems und dessen Umsetzung …auf allen Ebenen… einbezogen“ werden . Den repräsentativen Gruppen sind dazu angemessene Mitwirkungsrechte zuzugestehen . Und es sind ihnen über das Qualitätssicherungssystem Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen, „die ihnen ein unabhängiges Funktionieren ermöglichen“ .
Der Fachhochschuldozierendenverband FH-CH schlägt in einem Positionspapier im Hinblick auf die Gruppe der Lehrkräfte vor, dass für die Unabhängigkeit und für die repräsentative Vertretung mindes-tens 20 Stellenprozente pro 100 Mitarbeitende nötig sind. Ohne dieses Minimum ist eine konsolidierte und relevante Meinungsbildung unter den Lehrkräften und eine gewissenhafte Vertretung der Lehrkräfte nicht möglich .
Best practice gesucht
Aus Sicht von Travail.Suisse ist die Mitwirkung ein unabdingbarer Teil der Qualitätskultur an einer Hochschule. Die Mitwirkung schafft Akzeptanz und Effizienz und muss daher, wo diese noch mangelhaft ist, optimiert werden. Die Qualität muss dabei von innen heraus gemeinsam entwickelt werden. Von diesem Geist sind die Akkreditierungsrichtlinien erfüllt . In der gegenwärtigen Phase scheint es sinnvoll zu sein, die Frage der Mitwirkungsrechte an einer Hochschule in einer unabhängigen Studie aufzuarbeiten und best-practice-Modelle zu eruieren. Damit könnte eine Diskussion in Gang gesetzt werden, welche die Qualitätskultur an den Hochschulen stärkt.