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Berufsbildung leidet unter Spardruck

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) 1 für die Jahre 2017–2020 verabschiedet. Das Berufsbildungsbudget des Bundes soll in dieser Phase um 1.4% bei einer angenommen Teuerung von 0.9% steigen. Dieser Vorschlag genügt in keiner Weise. Das bundesrätliche Ziel „Die Schweiz bleibt führend in Bildung, Forschung und Innovation, und das inländische Arbeitskräftepotenzial wird besser ausgeschöpft“, wird so nicht erreicht. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, wird sich dafür einsetzen, dass in der parlamentarischen Debatte Korrekturen vorgenommen werden.

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Begünstigung der Weiterbildung

Am 1. Januar 2017 tritt das erste eidgenössische Weiterbildungsgesetz WeBiG in Kraft. Sein Zweck ist es, die Weiterbildung im Bildungsraum Schweiz zu stärken (vgl. Art. 1.1 WeBiG).

Unter anderem verlangt das Weiterbildungsgesetz von den öffentlichen und privaten Arbeitgebern, dass sie die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern begünstigen (Art. 5.2 WeBiG). Konk-ret bedeutet dies, dass sie ihre Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeitenden auch im Hinblick auf die Weiterbildung wahrzunehmen haben, indem sie zum Beispiel ein günstiges Umfeld für Bildung im Unter-nehmen schaffen. Dabei appelliert das WeBiG bei der Umsetzung der Fürsorgepflicht an die Selbstverantwortung der Arbeitgeber. Aus Arbeitnehmersicht darf daher erwartet werden, dass ein Arbeitgeber in einem betrieblichen Weiterbildungsleitbild den Mitarbeitenden aufzeigt, wie er seine „Selbstverantwortung“ in Bezug auf die Weiterbildung wahrnehmen will und wie er seine finanzielle, zeitliche und organisatorische Unterstützung der Mitarbeitenden im Hinblick auf die Weiterbildung sieht.

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Ja zur Subjektfinanzierung der Vorbereitungskurse

Heute endet die Vernehmlassungsfrist zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes BBG im Zusammenhang mit der Finanzierung der Vorbereitungskurse. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, unterstützt den Systemwechsel von der Angebots- zur Subjektfinanzierung. Modellvergleiche zeigen deutlich, dass mit der Subjektfinanzierung die Teilnehmenden an Vorbereitungskursen am besten fahren.

Wer an Vorbereitungskursen für die Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen teilnimmt, hat das Recht, gleich wie Studierenden an Höheren Fachschulen oder Fachhochschulen angemessen unterstützt zu werden. Mit der Gesetzesänderung wird dies nun möglich. Travail.Suisse unterstützt den Vorschlag insbesondere aus folgenden Gründen:

• Die Gesetzesänderung ermöglicht Freizügigkeit für die Studierenden. Dies ist eine reale Verbesserung gegenüber dem heutigen System.
• Die Gesetzesänderung schafft Transparenz. Die Vollkosten einer Ausbildung wie auch die staatliche Unterstützung werden sichtbar. Dies ist gegenwärtig nicht der Fall.
• Alle Teilnehmenden an Vorbereitungskursen profitieren von staatlichen Unterstützungen. Unterstützungsleistungen sind nicht mehr abhängig von der Wahl des Kursangebotes.

Verbesserungen nötig

Allerdings sind, was die Finanzierung betrifft, vom Bundesrat noch Verbesserungen ins Gesetz einzubauen. Das betrifft sowohl die Höhe der Ausgaben des Bundes an die Berufsbildung wie auch die Regelungen im Zusammenhang mit dem Innovationsfonds Art. 54/55 BBG. „Es muss unbedingt verhindert werden, dass die Stärkung der Höheren Berufsbildung auf Kosten der beruflichen Grundbildung, der berufsorientierten Weiterbildung oder der Innovationsfähigkeit der Berufsbildung insgesamt geschieht“, sagt Bruno Weber-Gobet, Leiter Bildungspolitik Travail.Suisse. „Zudem ist darauf zu achten, dass mit der Einführung der Subjektfinanzierung nicht sinnvolle Kleinstangebote unter die Räder geraten“. Diese Probleme sind aber zu lösen. Darum untertützt trotz diesen Bemerkungen  Travail.Suisse die Gesetzesreform. Denn sie bringt Verbesserungen für den weitaus grössten Teil der Teilnehmenden.

Vernehmlassung Finanzierung Vorbereitungskurse

Subjektfinanzierung bei den Vorbereitungskursen bringt viele Vorteile

Es ist eine richtige Entscheidung des Bundesrates, die Vorbereitungskurse zu den Berufsprüfungen und Höheren Fachprüfungen über ein subjektorientiertes Modell zu finanzieren. Damit wird in Zukunft die Freizügigkeit der Studierenden in diesem Bereich ermöglicht, ihrer unterschiedlichen Behandlung ein Riegel geschoben und die Unterschiede in Bezug auf die finanzielle Unterstützung zu den Studierenden an Hochschulen werden verkleinert.

Die Höhere Berufsbildung gehört seit dem neuen Berufsbildungsgesetz 2004 zum tertiären Bildungsbereich. Ihre Finanzierung entspricht aber in keiner Weise den Gepflogenheiten dieses Bereichs. Anpassungen, insbesondere was die finanzielle Entlastung der Studierenden entspricht, sind deshalb absolut notwendig.

Travail.Suisse begrüsst daher sehr, dass in Zukunft die Vorbereitungskurse zu den Berufsprüfungen und Höheren Fachprüfungen über ein neues Modell finanziert werden sollen. Dieses Modell zeichnet sich vor allem durch drei Stärken aus:

Erstens ermöglicht es die Freizügigkeit der Studierenden.
Jede Person, die einen Vorbereitungskurs besucht, soll ab 2017 das Recht haben, einen Teil der Kosten für den Vorbereitungskurs gegenüber der öffentlichen Hand geltend zu machen. Damit wird Freizügigkeit für die Studierenden an Vorbereitungskursen geschaffen.

Zweitens verschwindet die Ungleichbehandlung der Studierenden.
Auch heute ist schon Geld im System. Davon können aber nicht alle Studierenden profitieren. Durch die Einführung der Subjektfinanzierung erhalten in Zukunft alle Studierenden eine Unterstützung durch die öffentliche Hand.

Drittens werden die Ausbildungskosten der Studierenden in Vorbereitungskursen in Zukunft abnehmen und sich denjenigen der Studierenden der Hochschulen annähern. Das hängt allerdings stark davon ab, auf welche Zusatzaufwendungen sich das Parlament in der BFI-Botschaft 2017-2020 einigen kann. Man wird also am Ball bleiben müssen, dass das Ziel erreicht wird, dass alle Studierenden des Tertiärbereiches finanziell etwa gleich behandelt werden.