Alle vier Jahre legt der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation vor (BFI-Botschaft1). Darin wird Bilanz über die auslaufende Periode gezogen und es werden die Ziele und Massnahmen der neuen Förderperiode festgelegt. Die gegenwärtig diskutierte BFI-Botschaft für die Jahre 2021 bis 2024 weiss um die zu bewältigenden Herausforderungen wie Digitalisierung, Klimawandel und gesellschaftlicher Zusammenhalt. Dazu kommt – beim Schreiben der BFI-Botschaft noch nicht präsent – die durch Corona ausgelöste einschneidende Gesundheits- und Wirtschaftskrise. Was bedeutet das alles für die BFI-Botschaft? Worauf ist gegenwärtig besonders zu achten? Eine Einschätzung von Travail.Suisse, dem unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden.
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Braucht die Berufsbildung neue Finanzierungsregeln?
Der Bund unterstützt die Kantone in Bezug auf ihre Leistungen im Bereich der Berufsbildung. Berechnet wird diese Unterstützung zur Hauptsache auf der Grundlage der Anzahl Personen in der beruflichen Grundbildung im jeweiligen Kanton (vgl. Art. 53 Berufsbildungsgesetz BBG). Travail.Suisse stellt sich die Frage, ob angesichts der zunehmenden Bedeutung anderer Bereiche der Berufsbildung – zum Beispiel der berufsorientierten Weiterbildung – die Bemessungsgrundlage für die Zuteilung der Finanzen an die Kantone noch die richtige ist.
Neun Handlungsfelder im Bereich der Weiterbildungspolitik
Am 1. Januar 2017 ist das Weiterbildungsgesetz (WeBiG) in Kraft getreten. Man steht damit nicht mehr vor der Aufgabe zu begründen, warum es ein Weiterbildungsgesetz braucht. Vielmehr müssen jetzt Antworten darauf gefunden werden, wie das WeBiG umgesetzt werden soll. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, hat neun Handlungsfelder identifiziert, die politisch bearbeitet werden müssen.
Die Bildungspolitik und ihr aktueller und zukünftiger Beitrag zur Arbeitsmarktfähigkeit
Am 02. März 2018 konnte ich einen Vortrag zum Thema „Arbeitsmarktfähigkeit“ halten.
Grundthese:
Die Arbeitsmarktfähigkeit hängt von drei Faktoren ab:
1. von den richtigen Bildungsinhalten
2. vom Zugang zur Bildung
3. von den richtigen Bildungsentscheidungen.
Berufsbildung 2030 – Vernehmlassung
Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne nehmen wir Stellung zur „Berufsbildung 2030 – Vision und strategische Leitlinien“. Travail.Suisse war im gesamten Prozess der Erarbeitung mit dabei; und wir haben die Prozessführung als positiv erlebt. Für die Zukunft wichtige Themen kamen auf den Tisch und wurden verbundpartnerschaftlich diskutiert. Travail.Suisse kann daher im Grundsatz diese strategischen Leitlinien mittragen.
Allerdings: ….
Den Zugang zur Weiterbildung für Menschen mit Behinderungen verbessern
Seit dem 1. Januar 2017 ist das Weiterbildungsgesetz WeBiG in Kraft. Es gibt dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI die Möglichkeit, Leistungsvereinbarungen mit sogenannten Organisationen der Weiterbildung abzuschliessen (Art. 12 WeBiG). Ziel ist es, die Information, die Koordination und die Entwicklung in Bezug auf die Weiterbildung zu stärken (Art. 1 WeBiV). Eine der Leistungsvereinbarungen hat das SBFI mit Travail.Suisse Formation TSF abgeschlossen. Dabei liegt der Schwerpunkt beim Thema „Zugang zur Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen“.
Neue Berufsbildungsverordnung: Zu wenig eingebettet in andere Bildungserlasse
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir nehmen gerne die Möglichkeit wahr, zur Änderung der Verordnung über die Berufsbildung BBV Stellung zu nehmen. Nach unserer Meinung ist dies eine überaus wichtige Verordnungsänderung. Die Entscheidungen haben einen grossen Einfluss auf die Weiterentwicklung der Höheren Berufsbildung. Durch die Subjektfinanzierung in Bezug auf die Vorbereitungskurse auf Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen hin erhält das Finanzierungs- und das Bildungssystem eine ganz neue Dynamik. Je mehr Klarheit und Verständlichkeit von Beginn weg vorhanden ist, umso besser wird sich das System etablieren und seine Stärken entwickeln können.
Grundsätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass die Verordnung zu wenig eingebettet ist in die gesetzlichen Regelungen anderer Bildungserlasse.
Die älteren Arbeitnehmenden fühlen sich zurecht ausgegrenzt
Am 25. April 2017 fand die dritte Nationale Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende statt. In der Schlusserklärung wurde zum ersten Mal der Begriff „Altersdiskriminierung“ aufgenommen und im Zusammenhang mit den älteren Arbeitnehmenden von einem notwendigen „Kulturwandel“ gesprochen. Aus Sicht von Travail.Suisse, dem unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, wurde damit die Diskussion über die älteren Arbeitnehmenden auf eine neue, sachlichere Ebene gehoben, was nur zu begrüssen ist.
Erwachsene und der Zugang zur Bildung
Die Höhere Berufsbildung (formal), die Weiterbildung (nonformal) und die informelle Bildung sind wichtige Bereiche der Bildung von Erwachsenen. Alle drei Bereiche sind in Bewegung, sei es in Bezug auf die rechtlichen Regelungen, die Finanzierung oder die Verantwortlichkeiten. Die Gemeinsamkeit der Reformen in den drei genannten Bereichen ist, dass der Zugang der Erwachsenen zu diesen Bildungsbereichen verbessert werden soll. Denn nicht alle Erwachsenen können in genügendem Masse an der für sie vorgesehenen Bildung teilnehmen. Gerade unter den Erwachsenen nimmt die Schere zwischen den Bildungsschichten eher zu als ab.
Der Artikel ist erschienen im Bulletin der Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften 4/2016, S. 60f.
Herausforderung Berufsbildung
Neben der Qualität ist vor allem die Aktualität eine wichtige Voraussetzung für eine zukunftsfähige Berufsbildung. Reformen und Innovationen müssen deshalb ihre ständigen Begleiterinnen sein. Auch die gesetzliche Grundlage der Berufsbildung – das Berufsbildungsgesetz BBG – ist hin und wieder zu hinterfragen und zu revidieren. Am diesjährigen Spitzentreffen kam man daher überein, eine gezielte Weiterentwicklung der Berufsbildung ins Auge zu fassen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, trägt diese Entscheidung gerne mit und leistet einen ersten Beitrag dazu.